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Sicherheit

Leinenpflicht in der Schweiz: Regeln nach Kanton

· 7 Min. Lesezeit

Eine schweizweit einheitliche Leinenpflicht gibt es nicht. Kantone und Gemeinden regeln sie unterschiedlich. Das Bundesamt für Umwelt erklärt, dass kantonale Waldgesetze unter anderem die Leinenpflicht für Hunde regeln. Dazu kommen kantonale Hundegesetze, Jagdvorschriften, Schutzgebiete und kommunale Regeln. Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU

Deshalb solltest du immer den Kanton, die Gemeinde und die Signalisation am konkreten Ort prüfen.

Leinenpflicht in der Schweiz: Die Regeln der 26 Kantone

Die folgende Übersicht fasst die jeweils wichtigste kantonale Grundregel zusammen. Sie ersetzt nicht den Wortlaut der Erlasse.

  • Aargau: Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Wald und am Waldrand Leinenpflicht. Quelle: Kanton Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden: Leinenpflicht gilt unter anderem auf Schulanlagen, öffentlich zugänglichen Spiel- und Sportplätzen, in Parkanlagen, öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie an Bahnhöfen und Haltestellen. Auch auf Weiden mit Nutztieren gilt sie. Gemeinden können weitere Orte bestimmen. Quelle: Kanton Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden: Die Leinenpflicht wird gleich gehandhabt wie in Ausserrhoden. Zusätzlich gelten besondere Regeln im Jagdbanngebiet und im Sömmerungsgebiet während der Alpzeit, und die Bezirke können weitere Zonen festlegen. Quelle (Seite von Ausserrhoden mit einem Abschnitt zu Innerrhoden): Kanton Appenzell Ausserrhoden
  • Bern: Es gibt keine generelle kantonale Leinenpflicht. Vorgeschrieben ist die Leine aber unter anderem auf Schulanlagen, Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen, auf Weiden mit Nutztieren sowie in entsprechend signalisierten Schutzgebieten. Gemeinden können zusätzliche Orte festlegen. Quelle: Kanton Bern
  • Basel-Landschaft: Vom 1. April bis 31. Juli gilt in Wäldern und Waldesnähe Leinenpflicht. Quelle: Kanton Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt: Eine generelle Leinenpflicht gibt es nicht. An der kurzen Leine gehen Hunde aber nachts von 22 bis 6 Uhr, in Restaurants, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf stark frequentierten Strassen und Plätzen sowie auf Märkten. Vom 1. April bis 31. Juli gilt zudem im Wald, am Waldrand und auf angrenzenden Wiesen Leinenpflicht. Quellen: Veterinäramt Basel-Stadt und Wildtier- und Jagdgesetz Basel-Stadt, § 8
  • Freiburg: Vom 1. April bis 15. Juli müssen Hunde im Wald an der Leine geführt werden. Quelle: Kanton Freiburg
  • Genf: In verschiedenen öffentlichen Bereichen gilt Leinenpflicht. Für den Wald besteht vom 1. April bis 15. Juli eine saisonale Leinenpflicht. Quelle: Kanton Genf
  • Glarus: Im Wald und entlang der Waldränder gilt das ganze Jahr Leinenpflicht, ausgenommen sind unter anderem Jagdhunde während der Jagdzeit. Die Leine ist zudem Pflicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen und Bahnhöfen, auf Pausenplätzen von Schulanlagen sowie auf Spiel- und Sportplätzen. Quellen: Jagdverordnung Glarus, Art. 30 und Tierschutz- und Tierseuchengesetz Glarus, Art. 31
  • Graubünden: Die Vorschriften zur Hundehaltung vollziehen nach dem kantonalen Veterinärgesetz die Gemeinden, soweit sie dafür zuständig sind. Prüfe deshalb die Regeln deiner Gemeinde. In ausserordentlichen Notsituationen für das Wild kann das Amt für Jagd und Fischerei örtlich und zeitlich begrenzt eine Leinenpflicht anordnen. Quellen: Veterinärgesetz Graubünden und Hegeverordnung Graubünden, Art. 8
  • Jura: Hunde dürfen Wildtiere nicht suchen, verfolgen oder unkontrolliert umherstreifen. Im Wald müssen sie ständig kontrollierbar sein, andernfalls sind sie anzuleinen. Quelle: Kanton Jura
  • Luzern: Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Wald und in einem Bereich von weniger als 50 Metern zum Waldrand Leinenpflicht. Quelle: Kanton Luzern
  • Neuenburg: Vom 15. April bis 30. Juni müssen Hunde im Wald an der Leine geführt werden. Quelle: Kanton Neuenburg
  • Nidwalden: Das Hundegesetz regelt Leinenpflicht und Hundeverbote an bestimmten öffentlichen Orten. Quelle: Kanton Nidwalden
  • Obwalden: In Naturschutzzonen gilt Leinenpflicht ganzjährig. In den Wildruhezonen der Moorlandschaft gilt sie vom 1. Dezember bis 15. Juli, in den übrigen Wildruhezonen bis 30. April. Ausser in der Gemeinde Alpnach gilt nach amtlicher Information zudem in und entlang von Wäldern Leinenpflicht. Quelle: Kanton Obwalden
  • St. Gallen: Das kantonale Hundegesetz verlangt die Leine insbesondere dann, wenn keine andere wirksame Kontrolle möglich ist, sowie an bestimmten öffentlichen Orten. Gemeinden können zusätzliche Regelungen treffen. Quelle: Kanton St. Gallen
  • Schaffhausen: Im Wald und in dessen unmittelbarer Nähe müssen Hunde bei Fuss gehalten werden, während der Setz- und Brutzeit vom 15. April bis 30. Juni an der Leine. Leinenpflicht gilt zudem unter anderem auf öffentlichen Kinderspielplätzen, auf Friedhöfen, in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen sowie in unmittelbarer Nähe bestossener Tierweiden. Quellen: Hundegesetz Schaffhausen, Art. 10 und 12 und Naturschutzverordnung Schaffhausen, § 13
  • Schwyz: Der aktuell amtlich publizierte Erlass verlangt die Leine in öffentlichen Anlagen, auf öffentlichen Wegen und im Strassenverkehr, mit im Gesetz genannten Ausnahmen für bestimmte Nutzhunde. Quelle: Kanton Schwyz
  • Solothurn: Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Wald Leinenpflicht. Ausserhalb dieser Zeit muss der Hund ebenfalls angeleint werden, wenn eine ständige Kontrolle nicht gewährleistet werden kann. Quelle: Kanton Solothurn
  • Thurgau: Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Wald und am Waldrand eine saisonale Leinenpflicht. Quelle: Kanton Thurgau
  • Tessin: Das kantonale Hundegesetz verlangt die Leine an Orten, die von der Öffentlichkeit oder anderen Tieren frequentiert werden. Gemeinden können zusätzliche Regeln festlegen. Quelle: Kanton Tessin
  • Uri: Vom 1. April bis 31. Juli müssen Hunde im Wald und im Waldrandgebiet an die Leine. Der Kanton beschreibt das Waldrandgebiet als Bereich bis 50 Meter vom Wald entfernt. Quelle: Kanton Uri
  • Waadt: Vom 1. April bis 15. Juli gilt Leinenpflicht im Wald und auf angrenzenden Wiesen. Ganzjährig gilt sie in Wildschutzgebieten, in den meisten Naturschutzgebieten und auf allen Weiden mit Vieh. Quelle: Kanton Waadt
  • Wallis: Der Kanton nennt eine Leinenpflicht unter anderem in Ortschaften, im Umfeld von Schulen, auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen, an frequentierten öffentlichen Orten und in der Nähe von Nutztieren. Gemeinden können abweichende oder zusätzliche Regeln treffen. Quelle: Kanton Wallis
  • Zug: Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Wald und am Waldrand Leinenpflicht. Ausserhalb dieser Zeit müssen Hunde nach kantonaler Information auf Sichtdistanz geführt werden und abrufbar sein. Quelle: Kanton Zug
  • Zürich: Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand Leinenpflicht. Quelle: Kanton Zürich

Warum deine Gemeinde trotzdem wichtig bleibt

Die kantonale Übersicht ist nur die erste Ebene. Mehrere Kantone weisen ausdrücklich darauf hin, dass Gemeinden zusätzliche Orte oder Zonen mit Leinenpflicht festlegen können.

Prüfe deshalb vor einem Ausflug auch die Gemeindeseite und die Signalisation vor Ort. Besonders in Parks, an Seeufern, auf stark genutzten Grünflächen und in Schutzgebieten können lokale Regelungen entscheidend sein.

Typische Orte mit besonderen Regeln

Die kantonalen Vorschriften zeigen wiederkehrende Muster, aber keine schweizweit identische Liste. Schulanlagen, Spiel- und Sportplätze werden beispielsweise in Bern und Appenzell ausdrücklich genannt. Öffentliche Verkehrsmittel, Bahnhöfe und Haltestellen erscheinen ebenfalls in mehreren kantonalen Regelwerken.

Im Wald ist die Situation besonders unterschiedlich. Einige Kantone haben eine saisonale Leinenpflicht im Wald, Glarus verlangt die Leine dort ohne zeitliche Beschränkung, andere verlangen ganzjährig Kontrolle über den Hund oder regeln Schutzgebiete gesondert. Eine ausführliche Übersicht dazu findest du unter Brut- und Setzzeit: Wann dein Hund an die Leine muss und Darf mein Hund im Wald frei laufen?.

Was bedeutet das praktisch für deinen Alltag?

Wenn du in einem anderen Kanton unterwegs bist, geh nicht automatisch davon aus, dass deine Regeln von zu Hause gelten. Prüfe vor Wanderungen oder Ausflügen die kantonalen Informationen und achte vor Ort auf Schilder.

Kann dein Hund wegen Leinenpflicht, Jagdtrieb oder fehlendem Rückruf längere Zeit nicht frei laufen, kannst du Bewegung und Training anders organisieren. Eine Schleppleine kann eine Möglichkeit sein. Mehr dazu unter Schleppleine oder Hundewiese: Was passt wann?.

Für Freilauf während einer Leinenpflicht kann eine dafür vorgesehene, eingezäunte Fläche eine Alternative sein. Liegt sie im Wald oder in Waldnähe, kann die kantonale Leinenpflicht auch dort gelten. Im Kanton Zürich sind ausbruchsicher eingezäunte Areale ausdrücklich ausgenommen. Quelle: Kanton Zürich

Frag im Zweifel beim Anbieter oder bei der zuständigen kantonalen Stelle nach. Unter dogoasis.ch/suche kannst du nach einer passenden Fläche für euch allein suchen.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend ist der Wortlaut der verlinkten Erlasse, amtlichen Informationen sowie allfälliger kommunaler und örtlicher Vorschriften.

Stand: September 2026

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