Brut- und Setzzeit: Wann dein Hund an die Leine muss
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Für die Brut- und Setzzeit gibt es keine schweizweite Regel. Die Kantone schützen Wildtiere unterschiedlich: Einige schreiben während bestimmter Monate die Leine im Wald oder am Waldrand vor. Andere kennen keine solche Saisonregel, haben dafür aber ganzjährige Vorschriften oder besondere Schutzgebiete.
Warum Brut- und Setzzeit für Hunde wichtig ist
Im Frühling und Sommer bekommen viele Wildtiere Nachwuchs oder ziehen Jungtiere auf. Der Kanton Aargau weist ausdrücklich auf trächtige Wildtiere, Jungtiere und bodenbrütende Vögel hin und begründet damit seine saisonale Leinenpflicht. Quelle: Kanton Aargau
Auch die beiden Basel erklären, dass Rehkitze im Gras am Waldrand liegen können und bodenbrütende Vögel Wiesen, Waldboden und Felder zur Brut nutzen. Freilaufende Hunde können Wildtiere aufscheuchen oder verfolgen. Quelle: Kanton Basel-Stadt
Deshalb geht es nicht nur darum, ob dein Hund tatsächlich ein Tier fängt. Schon Verfolgung und Störung können problematisch sein.
Brut- und Setzzeit: Was gilt in den Kantonen?
Die folgende Übersicht konzentriert sich auf saisonale Waldregeln. Wo die zitierte kantonale Grundregel keinen allgemeinen Brutzeitraum vorsieht, steht das ausdrücklich dabei. Besondere Schutzgebiete oder kommunale Regeln können trotzdem gelten.
- Aargau: Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand. Quelle: Kanton Aargau
- Appenzell Ausserrhoden: Die amtliche Hundeseite nennt keine allgemeine saisonale Waldperiode. Quelle: Kanton Appenzell Ausserrhoden
- Appenzell Innerrhoden: Neben den Regeln wie in Ausserrhoden gibt es besondere Regeln im Jagdbanngebiet und im Sömmerungsgebiet während der Alpzeit, aber keinen kantonsweiten Brutzeitraum für alle Wälder. Quelle (Seite von Ausserrhoden mit einem Abschnitt zu Innerrhoden): Kanton Appenzell Ausserrhoden
- Bern: Es besteht keine generelle kantonale Leinenpflicht. Schutzgebiete, Signalisation und kommunale Regeln bleiben zu beachten. Quelle: Kanton Bern
- Basel-Landschaft: Vom 1. April bis 31. Juli gilt Leinenpflicht im Wald und in Waldesnähe. Quelle: Wildtier- und Jagdgesetz Basel-Landschaft, § 12
- Basel-Stadt: Vom 1. April bis 31. Juli gilt Leinenpflicht im Wald, am Waldrand und auf angrenzenden Wiesen. Quelle: Wildtier- und Jagdgesetz Basel-Stadt, § 8
- Freiburg: Vom 1. April bis 15. Juli gilt Leinenpflicht im Wald. Quelle: Reglement über die Hundehaltung Freiburg, Art. 26
- Genf: Vom 1. April bis 15. Juli gilt die saisonale Leinenpflicht im Wald. Quelle: Kanton Genf
- Glarus: Im Wald und entlang der Waldränder gilt das ganze Jahr Leinenpflicht, nicht nur während der Brut- und Setzzeit. Ausgenommen sind unter anderem Jagdhunde während der Jagdzeit. Quelle: Jagdverordnung Glarus, Art. 30
- Graubünden: Eine kantonsweite saisonale Leinenpflicht gibt es nicht. In ausserordentlichen Notsituationen für das Wild kann das Amt für Jagd und Fischerei örtlich und zeitlich begrenzt eine Leinenpflicht anordnen. Quelle: Hegeverordnung Graubünden, Art. 8
- Jura: Eine saisonale Regel gibt es nicht. Nach Art. 40 der kantonalen Jagdverordnung müssen Hunde im Wald aber das ganze Jahr ständig kontrollierbar sein, sonst gehören sie an die Leine. Quelle: Kanton Jura
- Luzern: Vom 1. April bis 31. Juli gilt Leinenpflicht im Wald und weniger als 50 Meter vom Waldrand entfernt. Quelle: Kanton Luzern
- Neuenburg: Vom 15. April bis 30. Juni müssen Hunde im Wald an der Leine geführt werden. Quelle: Kanton Neuenburg
- Nidwalden: Eine kantonsweite saisonale Leinenpflicht im Wald gibt es nicht. In den Wildruhegebieten gilt die Leinenpflicht während der Ruhezeiten, je nach Gebiet ab 15. Dezember bis 30. April oder 15. Juni. Quelle: Verordnung über die Wildruhegebiete Nidwalden
- Obwalden: In Naturschutzzonen gilt die Leine ganzjährig. In Wildruhezonen der Moorlandschaft gilt sie vom 1. Dezember bis 15. Juli, in den übrigen Wildruhezonen bis 30. April. Ausser in der Gemeinde Alpnach gilt laut Kanton zudem in und entlang aller Wälder Leinenpflicht. Quelle: Kanton Obwalden
- St. Gallen: Eine kantonsweite saisonale Leinenpflicht im Wald gibt es nicht. Die Leine ist Pflicht, wenn andere wirksame Kontrollmöglichkeiten fehlen, und die Gemeinden können weitere Orte bestimmen. Quelle: Hundegesetz St. Gallen, Art. 8 und 9
- Schaffhausen: Im Wald und in dessen unmittelbarer Nähe sind Hunde ganzjährig bei Fuss zu halten. Vom 15. April bis 30. Juni gilt dort Leinenpflicht. Quellen: Naturschutzverordnung Schaffhausen, § 13 und Hundegesetz Schaffhausen, Art. 12
- Schwyz: Eine saisonale Waldregel gibt es nicht. Das Hundegesetz verlangt aber das ganze Jahr die Leine in öffentlichen Anlagen, auf öffentlichen Wegen und im Strassenverkehr. Quelle: Kanton Schwyz
- Solothurn: Vom 1. April bis 31. Juli gilt Leinenpflicht im Wald. Quelle: Kanton Solothurn
- Thurgau: Vom 1. April bis 31. Juli gilt Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. Quelle: Kanton Thurgau
- Tessin: Eine saisonale Leinenpflicht im Wald gibt es nicht. Hunde dürfen aber das ganze Jahr nicht frei umherstreifen, und in Jagdbanngebieten gilt Leinenpflicht. Quellen: Kanton Tessin, Jagd: häufige Fragen und Hundegesetz Tessin
- Uri: Vom 1. April bis 31. Juli gilt Leinenpflicht im Wald und im Waldrandgebiet bis 50 Meter vom Wald entfernt. Quelle: Kanton Uri
- Waadt: Vom 1. April bis 15. Juli gilt Leinenpflicht im Wald und auf angrenzenden Wiesen. Quelle: Kanton Waadt
- Wallis: Eine kantonsweite saisonale Waldregel gibt es nicht. In Schutzgebieten gilt die Leinenpflicht aber oft ganzjährig oder für bestimmte Zeiten. Quelle: Kanton Wallis
- Zug: Vom 1. April bis 31. Juli gilt Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. Ausserhalb dieser Zeit müssen Hunde dort in Sichtdistanz und jederzeit abrufbar sein. Quelle: Einführungsgesetz zum Waldgesetz Zug, § 9
- Zürich: Vom 1. April bis 31. Juli gilt Leinenpflicht im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand. Quelle: Kanton Zürich
Eine ausführlichere Übersicht der allgemeinen Leinenpflichten findest du unter Leinenpflicht in der Schweiz: Regeln nach Kanton.
Was darfst du während dieser Zeit weiterhin machen?
Eine saisonale Leinenpflicht bedeutet nicht, dass ihr den Wald meiden müsst. Du kannst weiterhin spazieren gehen, sofern du die geltenden Regeln einhältst. Wichtig ist, deinen Hund nicht in sensible Bereiche laufen zu lassen und zusätzliche Signalisation zu beachten.
Für mehr Bewegungsfreiheit kannst du Spaziergänge mit Beschäftigung kombinieren:
- Futtersuche auf erlaubten Wegen
- ruhige Nasenarbeit
- Orientierung an dir
- Rückrufübungen in geeigneten Bereichen
- Training an der Schleppleine, wo dies zulässig und praktisch sinnvoll ist
Wie Schleppleine und eingezäunte Fläche sich unterscheiden, erklären wir unter Schleppleine oder Hundewiese: Was passt wann?.
Freilauf trotz Brut- und Setzzeit planen
Wenn dein Hund viel freie Bewegung braucht, musst du die gesetzliche Leinenpflicht nicht als Trainingspause betrachten. Eine eingezäunte, dafür vorgesehene Fläche kann eine Alternative sein. Liegt sie im Wald oder in Waldnähe, kann die kantonale Leinenpflicht auch dort gelten. Im Kanton Zürich sind ausbruchsicher eingezäunte Areale ausdrücklich ausgenommen. Quelle: Kanton Zürich
Frag im Zweifel beim Anbieter oder bei der zuständigen kantonalen Stelle nach.
Gerade bei einem Hund mit Jagdtrieb kann das entspannter sein. Statt ständig die Umgebung nach Wild abzusuchen, kannst du in einem kontrollierten Rahmen Rückruf oder Orientierung trainieren. Mehr dazu unter Hund mit Jagdtrieb: Wie Freilauf möglich wird.
Auch Suchspiele eignen sich gut, weil sie Bewegung und Nasenarbeit verbinden, ohne dass dein Hund unkontrolliert in Wildlebensräume läuft.
Die wichtigste Regel: Vor Ort prüfen
Die Übersicht zeigt, wie unterschiedlich die Schweiz geregelt ist. Dazu kommen Schutzgebiete, Wildruhezonen und kommunale Vorschriften. Prüfe deshalb vor einem Ausflug die zuständige kantonale oder kommunale Seite und beachte die Signalisation.
Wenn du während einer Leinenperiode einen kontrollierten Ort für freie Bewegung suchst, findest du unter dogoasis.ch/suche eingezäunte Flächen, die du für euch allein buchen kannst.
Stand: September 2026

