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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von DogOasis — diese Fassung gilt seit dem hier genannten Datum. Du kannst sie als Textdatei speichern und jederzeit wieder aufrufen.

Inhalt

1. Betreiber, Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Betreiber

DogOasis wird betrieben von Martin Uwe Lutz, handelnd unter der Firma Lutz Executive Advisory, Einzelunternehmen, St. Jakobsstrasse 90, 4052 Basel, Schweiz, UID CHE-284.522.334 (nachfolgend «DogOasis»). Kontakt: info@dogoasis.ch.

1.2 Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Nutzung der Website und Plattform DogOasis, die Nutzung von Nutzerkonten, das Anbieten von Flächen, die Vermittlung und Abwicklung von Buchungen sowie die von DogOasis bereitgestellten Kalender-, Beleg- und sonstigen Verwaltungsfunktionen. Sie gelten auch für Buchungen ohne registriertes Nutzerkonto (Gast-Checkout).

Sie regeln ferner, soweit ausdrücklich vorgesehen, die über DogOasis vermittelten Nutzungsverträge zwischen Anbietern und Gästen. Die für Anbieter und Gäste bestimmten Regelungen werden Bestandteil des jeweiligen Nutzungsvertrags, wenn sie vor der Buchung wirksam einbezogen wurden.

Ergänzende Bedingungen für einzelne Funktionen oder Leistungen werden vor deren Nutzung angezeigt. Soweit sie von diesen AGB abweichen, gehen die ergänzenden Bedingungen für die betreffende Leistung vor.

1.3 Begriffe

In diesen AGB bezeichnet:

  • «Anbieter» jede natürliche oder juristische Person, die eine Fläche über DogOasis anbietet oder die Verwaltungsfunktionen für Anbieter im eigenen Namen nutzt; Personen, die als Teammitglieder für einen Anbieter tätig sind, werden dadurch nicht selbst Anbieter;
  • «Gast» die Person, die eine Fläche über DogOasis bucht;
  • «Nutzer» Anbieter, Gäste und sonstige registrierte Nutzer der Plattform;
  • «Fläche» ein Grundstück, einen Garten, eine Wiese, einen Hundeauslauf, einen Trainingsplatz, eine Halle oder eine vergleichbare Fläche einschliesslich der angebotenen Einrichtungen;
  • «Inserat» die Darstellung einer Fläche auf DogOasis;
  • «Plattformbuchung» eine über den Buchungsprozess von DogOasis vermittelte Buchung;
  • «externe Buchung» eine Buchung, die ausserhalb von DogOasis zustande gekommen ist und vom Anbieter lediglich in DogOasis erfasst oder verwaltet wird;
  • «Nutzungsvertrag» den Vertrag zwischen Anbieter und Gast über die vorübergehende Nutzung einer Fläche;
  • «Plattformvertrag» das Vertragsverhältnis zwischen DogOasis und dem jeweiligen Nutzer über die Nutzung der Plattform.
  • «DogOasis-Guthaben» ein einem Nutzerkonto zugeordnetes Guthaben, das nach Massgabe dieser AGB für künftige Plattformbuchungen eingesetzt werden kann.

Flächenbezogene Pflichten gelten nur, soweit der Anbieter eine Fläche anbietet oder zur Nutzung überlässt.

2. Rolle von DogOasis und Vertragsbeziehungen

2.1 Plattformbetreiberin und Vermittlerin

DogOasis betreibt einen digitalen Marktplatz und stellt insbesondere Funktionen für die Suche und Darstellung von Flächen, Verfügbarkeiten, Buchungen, Zahlungsabwicklung, Kommunikation, Belege, Kalenderverwaltung und Bewertungen bereit.

DogOasis ist weder Eigentümerin noch Vermieterin, Pächterin, Betreiberin oder Bewirtschafterin der angebotenen Flächen.

2.2 Nutzungsvertrag zwischen Anbieter und Gast

Der Nutzungsvertrag über eine Fläche kommt ausschliesslich zwischen dem Anbieter und dem Gast zustande. DogOasis wird nicht Partei dieses Vertrags. Der Anbieter schuldet dem Gast die vertragsgemässe Bereitstellung der gebuchten Fläche; der Gast schuldet dem Anbieter den vereinbarten Buchungspreis und die vertragsgemässe Nutzung.

Die für Anbieter und Gäste bestimmten Regelungen dieser AGB werden Bestandteil des Nutzungsvertrags, wenn sie vor der Buchung wirksam einbezogen wurden.

2.3 Selbstständigkeit der Nutzer

Anbieter und Gäste handeln rechtlich selbstständig. Sie sind weder Arbeitnehmer, Vertreter, Beauftragte noch Partner von DogOasis und dürfen keine Verpflichtungen im Namen von DogOasis eingehen.

2.4 Keine Zertifizierung

Die Veröffentlichung oder Freischaltung eines Inserats stellt keine Zusicherung oder Zertifizierung der Sicherheit, Qualität, Rechtmässigkeit, Ausbruchssicherheit oder Versicherungsdeckung einer Fläche dar. DogOasis kann Angaben und Unterlagen anfordern oder Plausibilitätsprüfungen durchführen; daraus entsteht keine allgemeine Pflicht zur Vor-Ort-Kontrolle oder laufenden Überwachung.

Informationen auf der Plattform ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Versicherungs-, Veterinär- oder sonstige Fachberatung.

2.5 Vertretung des Anbieters und Zahlungsinkasso

Bei Plattformbuchungen handelt DogOasis im Namen und für Rechnung des Anbieters. Der Anbieter bevollmächtigt DogOasis, Buchungen zu den von ihm festgelegten Preisen und Bedingungen anzunehmen und zu bestätigen, den Buchungspreis über den vorgesehenen Zahlungsprozess entgegenzunehmen, Belege nach Ziffer 18.1 zu erstellen sowie geschuldete Rückerstattungen nach diesen AGB auszulösen.

DogOasis nimmt Zahlungen für den Anbieter entgegen. Die Zahlungspflicht des Gastes wird nach Ziffer 11.2 erfüllt. Der eingezogene Buchungspreis steht dem Anbieter zu; DogOasis leitet den geschuldeten Auszahlungsbetrag nach Abzug der vereinbarten Provision gemäss Ziffer 11 weiter.

Der Anbieter wird dem Gast vor der verbindlichen Buchung mit seinem rechtlichen Namen, seiner ladungsfähigen Anschrift, seinen erforderlichen Kontaktdaten und seinem Status als Unternehmer oder Privatperson angezeigt. Die Aufteilung der Vertragspflichten ist vor der Buchung erkennbar.

DogOasis schuldet keine eigene Bereitstellung der Fläche und übernimmt keine Garantie für die Leistung des Anbieters. Die Verantwortung von DogOasis für eigene Pflichten, insbesondere die ordnungsgemässe Vermittlung und vereinbarte Zahlungsabwicklung, bleibt bestehen.

3. Nutzungsvoraussetzungen und Nutzerkonto

3.1 Mindestalter und Handlungsfähigkeit

Wer eine Buchung vornimmt oder eine Fläche anbietet, muss mindestens 18 Jahre alt und handlungsfähig sein. Minderjährige dürfen eine Fläche nur unter der Verantwortung und angemessenen Aufsicht einer volljährigen Person nutzen.

3.2 Angaben und Identität

Nutzer müssen richtige, vollständige und aktuelle Angaben machen. Untersagt sind insbesondere falsche Identitäten, unberechtigt verwendete Zahlungsdaten und irreführende Angaben über Personen, Unternehmen, Hunde oder Flächen.

DogOasis kann zur Identitätsprüfung, Betrugsprävention und Sicherung der Plattformintegrität geeignete Nachweise verlangen. Eine Prüfung begründet keine Garantie für die Identität, Zuverlässigkeit oder Eignung eines Nutzers.

3.3 Kontosicherheit

Ein Nutzerkonto ist persönlich. Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Vermutet ein Nutzer einen unbefugten Zugriff, muss er DogOasis unverzüglich informieren und die ihm zumutbaren Sicherungsmassnahmen treffen.

4. Berechtigung und rechtliche Pflichten des Anbieters

4.1 Berechtigung zum Angebot

Der Anbieter gewährleistet, dass er berechtigt ist, die Fläche zur angebotenen Nutzung zu überlassen. Er holt auf eigene Verantwortung alle erforderlichen Zustimmungen ein, insbesondere von Eigentümern, Vermietern, Verpächtern, Miteigentümern, Stockwerkeigentümergemeinschaften, Verwaltungen oder Behörden.

4.2 Gesetzliche und behördliche Anforderungen

Der Anbieter ist für die Einhaltung aller auf sein Angebot anwendbaren gesetzlichen, kantonalen, landesrechtlichen, kommunalen, tierschutz-, bau-, nutzungs-, nachbar-, steuer-, versicherungs- und gewerberechtlichen Anforderungen verantwortlich. Dies umfasst erforderliche Bewilligungen und Informationspflichten.

4.3 Unternehmer und private Anbieter

Der Anbieter erklärt vor Freischaltung wahrheitsgemäss, ob er bei seinem Angebot als Unternehmer oder als Privatperson handelt. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse; fehlende Mehrwertsteuerpflicht oder die Bezeichnung «privat» allein schliessen eine unternehmerische Tätigkeit nicht aus.

Unternehmer erfüllen insbesondere die anwendbaren verbraucherrechtlichen Informations-, Kontakt-, Rechnungs- und Leistungspflichten. Bei Angeboten privater Anbieter können verbraucherschützende Vorschriften, die ein Geschäft zwischen Unternehmer und Verbraucher voraussetzen, auf den Nutzungsvertrag nicht anwendbar sein. Der gesonderte Plattformvertrag mit DogOasis bleibt davon unberührt.

DogOasis darf erforderliche Identitäts-, Berechtigungs- und Statusnachweise anfordern. Für gewerbliche Nutzer im Anwendungsbereich der EU-Verordnung 2019/1150 gilt zusätzlich Anhang B.

5. Inserat, Zustand und Sicherheit der Fläche

5.1 Vollständige und richtige Angaben

Der Anbieter beschreibt die Fläche vollständig, wahrheitsgemäss und aktuell. Er gibt alle Merkmale an, die für die Buchungsentscheidung oder eine sichere Nutzung wesentlich sind. Dazu zählen insbesondere Lage und Grösse, Bodenbeschaffenheit, Umzäunung, Zaunhöhe und erkennbare Öffnungen, Tore und Zugänge, Beleuchtung, Wasser, Unterstände, Parkmöglichkeiten, zeitliche Einschränkungen, Begegnungsmöglichkeiten sowie besondere Gefahren oder Regeln vor Ort.

Bilder müssen den tatsächlichen Zustand der Fläche angemessen wiedergeben. Wesentliche Eigenschaften dürfen weder irreführend dargestellt noch verschwiegen werden.

5.2 Änderungen und vorübergehende Mängel

Ändert sich ein wesentliches Merkmal, passt der Anbieter das Inserat unverzüglich an und informiert Gäste mit bestehenden Buchungen, soweit deren Nutzung betroffen ist. Dies gilt insbesondere bei beschädigten Zäunen oder Toren, Bauarbeiten, Überschwemmungen, geändertem Zugang, neuen Gefahrenstellen oder behördlichen Einschränkungen.

Kann die Fläche nicht vertragsgemäss oder nicht sicher genutzt werden, darf der Anbieter die Nutzung nicht wissentlich zulassen und muss die betroffene Buchung stornieren oder mit dem Gast eine zulässige Alternative vereinbaren.

5.3 Umzäunung

Wird eine Fläche als eingezäunt oder vollständig eingezäunt beschrieben, muss die tatsächliche Umzäunung dieser Angabe entsprechen. Der Anbieter ist für die ordnungsgemässe Instandhaltung von Zaun, Toren und Zugängen sowie für die Offenlegung ihm bekannter wesentlicher Mängel verantwortlich.

Auch eine vollständig eingezäunte Fläche ist nicht für jeden Hund ausbruchssicher. Der Gast muss anhand der Angaben im Inserat und der individuellen Eigenschaften seines Hundes beurteilen, ob die Umzäunung geeignet ist. Erkennt er bei Ankunft einen offensichtlichen sicherheitsrelevanten Mangel, darf er den Hund nicht ungesichert laufen lassen und muss den Mangel unverzüglich melden.

5.4 Gefahrenstellen und typische Aussenrisiken

Der Anbieter muss erkennbare besondere Gefahren, soweit nach den Umständen erforderlich, beseitigen, angemessen sichern oder vor der Nutzung klar offenlegen. Typische natürliche Gegebenheiten einer Aussenfläche – etwa Unebenheiten, Schlamm, Steine, Äste, Insekten, Zecken, Wildtiere, Pflanzen, Pollen sowie gewöhnliche Wetterfolgen – lassen sich nicht vollständig vermeiden. Der Gast hat seine Nutzung diesen Umständen anzupassen. Die Verantwortung des Anbieters für pflichtwidrig nicht beseitigte, gesicherte oder offengelegte Gefahren bleibt unberührt.

6. Versicherung des Anbieters

Der Anbieter klärt vor Aufnahme seines Angebots ab, ob die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Fläche von bestehenden Versicherungen gedeckt ist und ob ein zusätzlicher Versicherungsschutz erforderlich ist. Gesetzlich, vertraglich oder nach den anwendbaren Versicherungsbedingungen erforderlicher Schutz ist während der gesamten Angebotsdauer aufrechtzuerhalten.

DogOasis prüft weder Bestand noch Umfang oder Eignung des Versicherungsschutzes und erbringt keine Versicherungsberatung. Fehlende Versicherungsdeckung lässt eine gesetzliche oder vertragliche Haftung des Anbieters unberührt.

7. Pflichten des Gastes

7.1 Aufsicht und Eignung

Der Gast ist während der Nutzung für die von ihm mitgebrachten Hunde und deren angemessene Beaufsichtigung verantwortlich. Er beurteilt anhand des Inserats und der individuellen Eigenschaften seiner Hunde, ob die Fläche geeignet ist.

7.2 Gesetzliche Anforderungen

Der Gast hält die für seine Hunde geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben ein, insbesondere zu Registrierung, Kennzeichnung, Bewilligungen, Leinen- oder Maulkorbpflicht, kantonalen beziehungsweise landesrechtlichen Rassebestimmungen und Versicherungsschutz.

7.3 Gesundheit und Verhalten

Ein Hund darf nicht auf die Fläche gebracht werden, wenn dem Gast eine ansteckende Erkrankung oder konkrete Symptome bekannt sind, durch die andere Tiere gefährdet werden können.

Der Gast trifft die erforderlichen Massnahmen, damit seine Hunde keine Menschen oder Tiere gefährden, die Fläche nicht unkontrolliert verlassen, keine Nachbargrundstücke betreten und keine vermeidbaren erheblichen Störungen oder Schäden verursachen.

7.4 Begleitpersonen, Anzahl und Nutzungsart

Der buchende Gast informiert seine Begleitpersonen über die geltenden Regeln und ist im Rahmen des anwendbaren Rechts für Personen verantwortlich, denen er aufgrund seiner Buchung Zugang verschafft. Die vereinbarte Höchstzahl von Hunden und Personen sowie die gebuchte Nutzungsart sind einzuhalten.

Hundetrainings, Kurse, Veranstaltungen, gewerbliche Angebote sowie Foto- oder Filmproduktionen sind nur zulässig, wenn sie im Inserat vorgesehen oder vom Anbieter ausdrücklich genehmigt sind.

8. Regeln vor Ort, Sauberkeit und unzulässige Nutzung

8.1 Regeln vor Ort

Zusätzliche Regeln des Anbieters gelten, wenn sie dem Gast vor der Buchung klar zugänglich waren und wirksam vereinbart wurden. Nach einer bestätigten Buchung dürfen sie nur geändert werden, soweit eine konkrete Gefahr oder eine gesetzliche Verpflichtung dies erfordert und die Änderung verhältnismässig ist.

Wird die vereinbarte Nutzung dadurch wesentlich eingeschränkt und ist eine zumutbare Alternative nicht vereinbart, kann der Gast sich von der betroffenen Buchung lösen. Nicht erbrachte Leistungen werden nach Ziffer 11.5 erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben bestehen.

8.2 Sauberkeit und Rücksichtnahme

Der Gast hinterlässt die Fläche in ordentlichem Zustand und entfernt Hundekot sowie von ihm verursachte Abfälle, sofern der Anbieter keine abweichende Regelung vorsieht. Vermeidbare übermässige Lärm- und sonstige Nachbarschaftsstörungen sind zu unterlassen.

8.3 Unzulässige Nutzung

Untersagt sind insbesondere Tierquälerei, Hundekämpfe, rechtswidrige Handlungen, vorsätzliche Sachbeschädigung, Zugang ausserhalb der gebuchten Zeit, Manipulation von Zäunen, Toren oder Schlössern, Umgehung von Sicherheitsvorrichtungen sowie jede erhebliche Gefährdung von Menschen, Tieren oder Sachen.

Bei einem erheblichen oder fortgesetzten Verstoss kann der Anbieter die Nutzung vorzeitig beenden. Die Beendigung bewirkt keinen automatischen Verfall des gesamten Buchungspreises. Die finanziellen Folgen richten sich nach tatsächlich bestehenden Ansprüchen und dem anwendbaren Recht.

9. Buchung, Vertragsschluss und Nutzung

9.1 Buchungsprozess und Vertragsbestätigung

Der Gast wählt die Fläche, den Zeitraum und die angebotenen Optionen. Vor der verbindlichen Buchung sieht er insbesondere den Anbieter und dessen Status, die wesentlichen Leistungsmerkmale, die Regeln vor Ort, den Gesamtpreis mit allen zwingenden Preisbestandteilen und die Stornobedingungen. Eingaben können bis zur verbindlichen Buchung korrigiert werden.

Mit dem Knopf «Zahlungspflichtig buchen» gibt der Gast ein verbindliches Angebot ab. Der Nutzungsvertrag kommt mit der ausdrücklichen elektronischen Buchungsbestätigung durch DogOasis im Namen des Anbieters zustande. Eine vorläufige Terminreservierung oder eine Zahlungsautorisierung allein ist noch keine Vertragsbestätigung. Kommt kein Vertrag zustande, werden hierfür reservierte Beträge freigegeben und bereits eingezogene Beträge zurückgezahlt.

Der Gast erhält eine Buchungsbestätigung per E-Mail mit den wesentlichen Angaben zur Buchung, den Stornobedingungen und einem Link zu diesen AGB. Vor der Buchung können die AGB als Textdatei gespeichert werden. Die bei Vertragsschluss geltende Fassung wird dokumentiert.

Der Plattformvertrag entsteht bei Registrierung durch Annahme dieser AGB und Bestätigung der Kontoerstellung. Beim Gast-Checkout wird die für die Buchung erforderliche Plattformnutzung mit der bestätigten Buchung vereinbart. Für Anbieter umfasst der Plattformvertrag die von ihnen gewählten Angebots- und Verwaltungsfunktionen.

9.2 Umfang und Exklusivität

Die Buchung berechtigt ausschliesslich zur Nutzung der bestätigten Fläche während des bestätigten Zeitraums, mit der vereinbarten Zahl von Hunden und Personen und für die vereinbarte Nutzungsart.

Soweit im Inserat nicht ausdrücklich anders angegeben, steht die gebuchte Fläche dem Gast während der Buchungszeit exklusiv zur Verfügung. Der Anbieter darf keine weiteren Gäste oder Hunde auf dieselbe Fläche lassen.

9.3 Zutritt des Anbieters

Der Anbieter darf eine exklusiv gebuchte Fläche während der Buchung nur betreten, wenn dies erforderlich ist, um eine unmittelbare Gefahr abzuwenden, erhebliche Schäden zu verhindern, in einem Notfall zu helfen, einen erheblichen Regelverstoss zu beenden oder einer gesetzlichen beziehungsweise behördlichen Pflicht nachzukommen. Soweit möglich, ist der Gast vorab zu informieren.

9.4 Zugangsmittel

Schlüssel, Codes und sonstige Zugangsinformationen dürfen nur für die jeweilige Buchung verwendet und nicht unberechtigt weitergegeben werden. Verursacht der Gast schuldhaft den Verlust eines Schlüssels oder die notwendige Änderung eines Zugangscodes, kann der Anbieter Ersatz der nachgewiesenen erforderlichen und angemessenen Kosten verlangen.

10. Preise, Provision, Steuern und Abgaben

10.1 Preise

Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Der Anbieter legt seinen Buchungspreis innerhalb der technischen Vorgaben von DogOasis selbst fest. Der vom Gast zu zahlende Gesamtpreis wird vor der verbindlichen Buchung angezeigt.

DogOasis kann technische Mindestpreise festlegen. Der jeweils geltende Mindestpreis wird dem Anbieter vor Veröffentlichung oder Änderung des Inserats angezeigt.

10.2 Provision

Für Plattformbuchungen schuldet der Anbieter eine Plattform- und Vermittlungsprovision. Die Standardprovision beträgt 20 % des Buchungspreises, mindestens CHF 3.50 pro Buchung, sofern vor der Buchung keine abweichende Gebührenvereinbarung wirksam getroffen wurde. Wegen des Mindestbetrags kann der effektive Prozentsatz bei kleinen Buchungen höher sein.

Der jeweils ausgewiesene Provisionsbetrag ist der von DogOasis verlangte Gesamtbetrag. Soweit eine Steuer von DogOasis zu erheben ist, wird sie innerhalb dieses Gesamtbetrags ausgewiesen. Eine Nettopreisvereinbarung mit unternehmerischen Anbietern gilt nur, wenn sie vor Vertragsschluss ausdrücklich getroffen wird. Vom Anbieter selbst geschuldete Steuern, insbesondere eine gegebenenfalls anwendbare Bezugsteuer oder Reverse-Charge-Umsatzsteuer, richten sich nach dem Gesetz.

Die Gebührenregel wird für die Buchung festgehalten. Änderungen gelten nicht rückwirkend. Die Gebühren des Zahlungsdienstleisters für die Abwicklung der Gastzahlung trägt DogOasis.

10.3 Steuern, Abgaben und gesetzliche Meldungen

Der Anbieter ist für die steuerliche Behandlung seiner Leistungen und Einnahmen sowie seine eigenen Deklarations- und Abgabepflichten verantwortlich. Er stellt richtige Angaben zu Identität, Sitz oder Wohnsitz, Flächenstandort, Steuerstatus, anwendbaren Steuersätzen und erforderlichen Steuerkennnummern bereit und aktualisiert sie bei Änderungen.

Nach dem vereinbarten Vermittlungsmodell ist der Buchungspreis Entgelt für die Leistung des Anbieters und die Provision Entgelt für die Leistung von DogOasis. Die verbindliche steuerliche Einordnung richtet sich nach dem anwendbaren Recht.

Soweit gesetzliche Plattform-Meldepflichten anwendbar sind, darf und muss DogOasis die dafür vorgeschriebenen Anbieter-, Flächen-, Vergütungs- und Steuerdaten erheben, prüfen, aufbewahren und der zuständigen Behörde melden. Betroffene Anbieter werden über die sie betreffenden Meldungen nach den gesetzlichen Vorgaben informiert. Nicht alle Meldepflichten werden durch den Zahlungsdienstleister erfüllt. Erhoben werden nur die für die konkret anwendbare Verpflichtung erforderlichen Daten.

11. Zahlungsabwicklung und Auszahlung

11.1 Zahlungsdienstleister

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über externe Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe. Zahlungsdaten können unmittelbar durch diese Dienstleister verarbeitet werden. Deren Bedingungen gelten für ihre jeweiligen Leistungen und werden, soweit für den Nutzer erforderlich, zugänglich gemacht. Sie ändern nicht die zwischen Gast, Anbieter und DogOasis vereinbarten Ansprüche auf Leistung oder Rückerstattung.

11.2 Zahlung des Gastes

Soweit eine Zahlung im vorgesehenen DogOasis-Zahlungsprozess erfolgreich ausgeführt und bestätigt wurde, hat der Gast seine Zahlungspflicht gegenüber dem Anbieter in dieser Höhe erfüllt. Ob und wann die anschliessende Auszahlung an den Anbieter erfolgt, berührt diese Erfüllung nicht.

Eine Rückbuchung oder ein Chargeback begründet nicht automatisch einen neuen Zahlungsanspruch. Ein noch bestehender Anspruch kann nur nach Massgabe des zugrunde liegenden Vertrags und des anwendbaren Rechts geltend gemacht werden. Fehler im Verantwortungsbereich von DogOasis werden dem Gast nicht als erneute Zahlungspflicht auferlegt.

Für ausserhalb des vorgesehenen Prozesses unmittelbar zwischen Gast und Anbieter abgewickelte Zahlungen übernimmt DogOasis keine Zahlungs- oder Rückerstattungsabwicklung.

11.3 Auszahlungsrhythmus

Der dem Anbieter zustehende Betrag wird frühestens sieben Tage nach dem planmässigen Ende der Buchung auszahlungsreif. DogOasis weist auszahlungsreife Beträge laufend dem Konto des Anbieters beim Zahlungsdienstleister zu. Dieser überweist das dort vorhandene Guthaben anschliessend gesammelt auf das hinterlegte Bankkonto, derzeit einmal pro Kalenderwoche.

Voraussetzung ist ein vollständig eingerichtetes und nutzbares Auszahlungskonto. Der tatsächliche Geldeingang kann sich durch Banklaufzeiten, Wochenenden, Feiertage sowie berechtigte Prüfungen nach Ziffer 11.4 verzögern.

Änderungen des regelmässigen Auszahlungsrhythmus aus sachlichen Gründen werden betroffenen Anbietern rechtzeitig mitgeteilt und nach Ziffer 31 sowie gegebenenfalls Anhang B vereinbart. Bereits entstandene Ansprüche dürfen dadurch nicht unberechtigt verzögert werden.

11.4 Abzüge und Zurückhaltung

Vor der Auszahlung darf DogOasis die vereinbarte Provision, Rückerstattungen, Rückbuchungen, Chargebacks, Zahlungskorrekturen, sonstige wirksam vereinbarte Gebühren sowie unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen abziehen.

DogOasis darf einen konkret betroffenen Betrag vorübergehend zurückhalten, soweit konkrete Anhaltspunkte für zahlungsbezogenen Betrug, einen Chargeback, eine nicht erbrachte Buchung oder einen auf die Zahlung bezogenen Rückforderungsanspruch bestehen oder eine gesetzliche Verpflichtung dies verlangt. Umfang und Dauer der Zurückhaltung sind auf das zur Klärung Erforderliche zu beschränken. Sobald der Grund entfällt, wird der Betrag freigegeben. Ein anderer AGB-Verstoss rechtfertigt für sich allein keine Zahlungszurückhaltung. Massnahmen nach Ziffer 25 bleiben vorbehalten.

Eine Zahlungszurückhaltung oder Plattformrückerstattung entscheidet nicht verbindlich über die zivilrechtliche Haftung der Beteiligten.

11.5 Rückerstattungen

Ist nach diesen AGB oder zwingendem Recht eine Rückerstattung geschuldet, veranlasst DogOasis sie über den eingesetzten Zahlungsdienstleister und nach Möglichkeit auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel. Der tatsächliche Eingang hängt vom Zahlungsdienstleister, dem kontoführenden Institut sowie Wochenenden und Feiertagen ab.

Wurde eine Buchung teilweise mit DogOasis-Guthaben bezahlt, wird der entsprechende Anteil dem Nutzerkonto wieder als Guthaben gutgeschrieben. Eine geschuldete Geldrückerstattung wird nur mit ausdrücklicher Wahl oder Zustimmung des Nutzers in DogOasis-Guthaben umgewandelt.

11.6 DogOasis-Guthaben

DogOasis kann Guthaben aus Aktionen, Empfehlungsprogrammen, freiwilligen Kulanzleistungen oder aus der Wiederherstellung zuvor eingesetzten Guthabens gewähren. Es kann bis zur Höhe des Gesamtpreises für künftige Plattformbuchungen eingesetzt werden.

Unentgeltliches Aktions-, Empfehlungs- und Kulanzguthaben ist nicht auszahlbar, sofern bei seiner Gewährung nichts anderes vereinbart wurde. Es ist an das Nutzerkonto gebunden und nicht übertragbar. Eine Befristung gilt nur, wenn sie bei Gewährung klar mitgeteilt wurde und rechtlich zulässig ist.

Gesetzliche Geldansprüche werden nicht durch die Bezeichnung «Guthaben» zu nicht auszahlbarem Aktionsguthaben. Die Umwandlung eines Geld-Erstattungsanspruchs setzt die ausdrückliche Wahl oder Zustimmung des Nutzers voraus. Wiederhergestelltes Guthaben behält den rechtlichen Charakter des ursprünglich eingesetzten Guthabens.

Eine Kontoschliessung ist auch bei vorhandenem Guthaben möglich. Über dessen Art und verbleibende Möglichkeiten wird vorher informiert. Ein Verzicht auf nicht auszahlbares Aktionsguthaben erfordert eine ausdrückliche Erklärung; aus blosser Nichtnutzung oder einer vorübergehenden Sperrung folgt kein Verfall. Bestehende Geldansprüche bleiben erhalten.

11.7 Tragung von Rückerstattungen und Rückbelastungen

Bei vollständiger Erstattung des Buchungspreises entfallen sowohl die Provision als auch der Anbieteranteil. Bereits ausgezahlte, zurückzuerstattende Anbieterbeträge können zurückgefordert beziehungsweise im gesetzlich zulässigen Umfang mit späteren Auszahlungen verrechnet werden.

Bei einer blossen teilweisen Kulanz-Erstattung wegen der Leistung des Anbieters bleibt die vereinbarte Vermittlungsprovision grundsätzlich bestehen; der Erstattungsbetrag mindert zunächst den Anbieteranteil. Eine darüber hinausgehende Belastung wird nicht allein aus dieser Klausel abgeleitet. Gesetzlich erforderliche Erstattungen, insbesondere wegen Nichtleistung, Unwirksamkeit oder anzurechnender Wiederbelegung, werden nach ihrem Rechtsgrund abgerechnet und nicht als freiwillige Kulanz behandelt.

Die technische Möglichkeit, zunächst nur eine Teilrückzahlung auszulösen, beschränkt keinen weitergehenden Geldanspruch. Ein verbleibender gesetzlicher Geldanspruch wird nicht ohne ausdrückliche Wahl des Berechtigten durch Aktionsguthaben ersetzt.

DogOasis verantwortet eigene Fehler und trägt hierdurch verursachte Kosten nach Ziffer 27. Rückbelastungen rechtfertigen keine doppelte Befriedigung derselben Forderung.

12. Stornierung durch den Gast

12.1 Kostenlose Stornierung

Der Gast kann eine Buchung bis zum Ablauf der im Buchungsprozess ausgewiesenen Stornofrist kostenlos stornieren. Sofern dort keine abweichende Frist angegeben ist, endet die kostenlose Stornierung 24 Stunden vor dem bestätigten Buchungsbeginn. Der über DogOasis bezahlte Buchungspreis wird vollständig nach Ziffer 11.5 erstattet; der Geldanteil wird zurückgezahlt und eingesetztes Guthaben entsprechend seinem ursprünglichen Charakter wiederhergestellt.

12.2 Spätere Stornierung und Nichterscheinen

Nach Ablauf der kostenlosen Stornofrist besteht bei persönlicher Verhinderung, Krankheit des Gastes oder Hundes, verspäteter Anreise, geänderten Plänen oder gewöhnlichem Wetter kein zusätzlicher freiwilliger Anspruch auf vollständige Erstattung. Der Anbieter kann weitergehende Kulanz gewähren.

Gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen. Insbesondere werden ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Nutzung oder erneuten Buchung desselben Zeitraums angerechnet, soweit dies nach dem anwendbaren Recht geschuldet ist. Eine doppelte Vergütung für dieselbe exklusiv geschuldete Nutzung wird nicht allein aufgrund dieser AGB behalten. Bei nur teilweiser Wiederbelegung wird der betroffene Anteil berücksichtigt.

Soweit statt des vereinbarten Entgelts Schadenersatz verlangt wird, kann der Gast nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Anbieter berücksichtigt seine gesetzlichen Pflichten zur Schadenminderung. DogOasis unterstützt auf Anfrage die nachvollziehbare Abrechnung und wickelt geschuldete Erstattungen nach Ziffer 11.5 ab.

12.3 Erklärung und Fristwahrung

Die Stornierung kann über die vorgesehene Plattformfunktion oder den Link in der Buchungsbestätigung erklärt werden. Eine fristgerecht unmittelbar beim Anbieter eingegangene Erklärung wahrt die Frist ebenfalls; der Anbieter erfasst sie unverzüglich. Ist die Funktion technisch nicht verfügbar, genügt für die vertragliche Stornofrist die rechtzeitige Absendung an info@dogoasis.ch.

Auch nach Ablauf der kostenlosen Stornofrist kann der Gast eine Absage und gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Anbieter oder über info@dogoasis.ch mitteilen. Eine fehlende Selbstbedienungsfunktion schliesst diese Rechte nicht aus. Es gelten dann Ziffer 12.2 und die gesetzlichen Ansprüche.

Erfasst der Anbieter lediglich eine Absage des Gastes, wird sie dadurch nicht zu einer Absage wegen eigener Nichtleistung nach Ziffer 13.1. Für die finanziellen Folgen sind Anlass und Verantwortlichkeit entscheidend.

12.4 Einmalige Umbuchung

Eine bestätigte Buchung kann insgesamt höchstens einmal auf einen verfügbaren Termin derselben Fläche verschoben werden.

Bis zum Ablauf der Stornofrist kann der Gast die Umbuchung über die dafür vorgesehene Funktion vornehmen. Dauer und Buchungspreis bleiben unverändert. Für den neuen Termin gilt die Stornofrist bezogen auf dessen Buchungsbeginn. Liegt der neue Termin bereits innerhalb dieser Frist, entsteht dadurch keine zusätzliche kostenlose Stornomöglichkeit.

Nach Ablauf der Stornofrist ist eine Umbuchung nur zulässig, wenn ungünstige Wetterbedingungen die vorgesehene Nutzung erheblich beeinträchtigen. Sie muss über die vorgesehene Funktion, unter Angabe einer kurzen wahrheitsgemässen Begründung und spätestens eine Stunde vor Buchungsbeginn verlangt werden. Die Begründung wird dem Anbieter angezeigt. Durch diese wetterbedingte Umbuchung entsteht kein neuer Anspruch auf kostenlose Stornierung; die Buchung bleibt für Rückerstattungszwecke so behandelt, als sei die ursprüngliche Stornofrist abgelaufen.

12.5 Missbrauch und gesetzliche Rechte

Bei konkreten Anhaltspunkten für bewusst falsche Angaben zur Wetterumbuchung darf DogOasis öffentlich zugängliche Wetterinformationen und Angaben des Anbieters berücksichtigen, den Sachverhalt prüfen und verhältnismässige Massnahmen nach Ziffer 25 treffen. Der Nutzer erhält Gelegenheit zur Erklärung.

Gesetzliche Rücktritts-, Minderungs-, Kündigungs-, Widerrufs- und Erstattungsrechte bleiben von den freiwilligen Storno- und Umbuchungsregeln unberührt. Das gilt auch nach einer Wetterumbuchung.

12.6 Widerruf bei Fernabsatzverträgen

Für die konkret auf einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebuchte Nutzung einer Hundewiese, eines Hundeplatzes oder einer Halle zur Freizeitbetätigung besteht bei Anwendbarkeit deutschen Verbraucherrechts kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit der Vertrag eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen im Sinne von § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist. Die freiwilligen Stornorechte nach Ziffer 12.1 und sonstigen gesetzlichen Rechte bleiben bestehen. Für reine Grundstücksüberlassungen oder andersartige Leistungen, die nicht unter diese Ausnahme fallen, wird damit kein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Das Schweizer Recht gewährt für gewöhnliche Onlinebuchungen grundsätzlich kein allgemeines Widerrufsrecht allein wegen des Abschlusses im Internet. Anderweitige gesetzliche und vereinbarte Lösungsrechte bleiben bestehen.

Für einen gesonderten Plattformvertrag oder eine andere Dienstleistung, für die ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht, gilt die Widerrufsbelehrung in Anhang C. Ein Widerruf des Plattformvertrags beendet nicht automatisch einen gesonderten wirksam geschlossenen Nutzungsvertrag mit einem Anbieter. DogOasis verlangt nicht durch ein allgemeines AGB-Häkchen den Verzicht auf ein gesetzliches Widerrufsrecht.

13. Stornierung durch Anbieter oder DogOasis

13.1 Stornierung durch den Anbieter

Kann oder will der Anbieter die Fläche nicht vertragsgemäss bereitstellen, muss er die Buchung unverzüglich stornieren. Der über DogOasis bezahlte Buchungspreis wird vollständig nach Ziffer 11.5 erstattet; der Geldanteil wird zurückgezahlt und eingesetztes Guthaben entsprechend seinem ursprünglichen Charakter wiederhergestellt.

Der Anbieter muss insbesondere stornieren, wenn ihm eine konkrete erhebliche Gefahr bekannt ist, die eine sichere oder rechtmässige Nutzung ausschliesst.

13.2 Massnahmen durch DogOasis

DogOasis darf eine Buchung vorübergehend blockieren oder, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, stornieren, wenn konkrete Gründe wie Betrug, wesentliche Zahlungsprobleme, erhebliche Sicherheitsrisiken, behördliche Anordnungen oder offensichtliche Rechtswidrigkeit dies erfordern. Ein technischer Fehler oder eine Kontosperre allein hebt einen wirksam geschlossenen Nutzungsvertrag nicht ohne Rechtsgrundlage auf.

Die Betroffenen werden über Grund und Folgen informiert, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Nicht geschuldete oder für ausfallende Leistungen zurückzuzahlende Beträge werden nach Ziffer 11.5 erstattet. Auch bei einer vom Gast zu vertretenden Pflichtverletzung wird der gesamte Preis nicht automatisch einbehalten; massgeblich sind die tatsächlich bestehenden Zahlungs- und Schadenersatzansprüche.

14. Wetter, Naturereignisse und höhere Gewalt

14.1 Gewöhnliche Wetterbedingungen

Gewöhnliche und für eine Aussenfläche typische Wetterbedingungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, solange die Fläche vertragsgemäss und zumutbar nutzbar bleibt.

Eine wetterbedingte Umbuchung nach Ablauf der Stornofrist richtet sich ausschliesslich nach Ziffer 12.4.

14.2 Gefahr oder rechtliche Unzulässigkeit

Ist die Nutzung wegen Sturm, Überschwemmung, extremer Hitze, Eis, Feuer, eines anderen Naturereignisses oder einer behördlichen Sperrung konkret gefährlich oder rechtlich unzulässig, darf die Buchung nicht durchgeführt werden. Ist keine zumutbare Umbuchung vereinbart, wird der über DogOasis bezahlte Buchungspreis zurückerstattet.

14.3 Höhere Gewalt

Eine Partei haftet nicht für die Nichterfüllung, soweit diese unmittelbar durch ein aussergewöhnliches, ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegendes Ereignis verursacht wird und auch mit angemessenen Massnahmen nicht verhindert werden konnte. Bereits entstandene Rückerstattungsansprüche und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

15. Verspätung, Nichterscheinen und Buchungsende

Eine verspätete Ankunft verlängert die Buchungszeit nicht. Bei Nichterscheinen richten sich die finanziellen Folgen nach Ziffer 12.2. Der Gast muss die Fläche spätestens am Ende des bestätigten Zeitraums verlassen.

Eine Verlängerung setzt einen freien Anschlusszeitraum, die Vereinbarung des zusätzlichen Preises und die Bestätigung über die Plattform oder durch den Anbieter voraus.

Für eine schuldhafte Überschreitung kann der Anbieter nach Massgabe des Gesetzes eine angemessene Vergütung der zusätzlichen Nutzung und Ersatz nachgewiesener Schäden verlangen. Derselbe Nachteil wird nicht doppelt vergütet.

16. Schäden, Unfälle und Vorfälle mit Hunden

16.1 Meldung und Dokumentation

Erhebliche Schäden, Unfälle, Verletzungen, Gesundheitsbeeinträchtigungen sowie das Entlaufen oder sonstige Abhandenkommen eines Hundes sind dem jeweils anderen Vertragspartner und – wenn Plattformunterstützung oder eine Rückerstattung verlangt wird – DogOasis unverzüglich zu melden.

Die Beteiligten sichern im zumutbaren Umfang geeignete Nachweise. Gesetzliche Anzeige-, Schadenminderungs- und Verjährungsvorschriften bleiben unberührt.

16.2 Verantwortlichkeit für Schäden

Ansprüche wegen Schäden oder sonstiger Vorfälle sind zwischen den nach Gesetz oder Vertrag verantwortlichen Personen beziehungsweise deren Versicherungen zu klären. DogOasis kann die Kommunikation und technische Abwicklung freiwillig unterstützen, entscheidet jedoch nicht verbindlich über die Haftung.

16.3 Verletzung, Erkrankung, Tod, Entlaufen oder Abhandenkommen eines Hundes

Die Haftung für Verletzungen oder Erkrankungen eines Hundes, seinen Tod, sein Entlaufen oder sonstiges Abhandenkommen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der jeweiligen vertraglichen Verantwortlichkeit. Die Pflichten des Anbieters hinsichtlich Zustand und Sicherheit der Fläche sowie die Aufsichts- und Sorgfaltspflichten des Gastes bleiben unberührt.

DogOasis haftet für ein solches Ereignis nur, soweit es durch eine DogOasis zuzurechnende Pflichtverletzung verursacht wurde. Die blosse Vermittlung oder technische Abwicklung einer Buchung begründet keine Haftung von DogOasis.

16.4 Zurückgelassene Gegenstände

Zurückgelassene oder aufgefundene Gegenstände sind unmittelbar zwischen Gast und Anbieter zu klären. DogOasis übernimmt keine Verwahrung. Gesetzliche Pflichten im Umgang mit Fundsachen bleiben unberührt.

17. Externe Buchungen und administrative Plattformfunktionen

17.1 Erfassung externer Buchungen

Anbieter können Buchungen, die beispielsweise per Telefon, E-Mail, Nachrichtendienst oder über die eigene Website zustande gekommen sind, im DogOasis-Kalender erfassen und verwalten. Die Erfassung dient insbesondere der Termin-, Kunden-, Zahlungsstatus- und Belegverwaltung.

17.2 Keine Vermittlung und keine Provision

Eine externe Buchung wird durch ihre Erfassung in DogOasis nicht zu einer Plattformbuchung. DogOasis vermittelt diesen Vertrag nicht, wird nicht dessen Partei und übernimmt keine Leistungspflichten daraus. Eigene Pflichten bei der Bereitstellung der Verwaltungsfunktionen bleiben unberührt.

Für die Erfassung einer externen Buchung fällt keine Vermittlungsprovision nach Ziffer 10.2 an. Gesondert vereinbarte Entgelte für kostenpflichtige Funktionen oder Zahlungsabwicklung sowie Ziffer 23 bleiben vorbehalten.

17.3 Kundendaten in den Verwaltungsfunktionen

Der Anbieter verantwortet die rechtmässige Erhebung und Eingabe der von ihm selbst in den Verwaltungsfunktionen erfassten Kunden- und Verwaltungsdaten sowie die erforderliche Information der betroffenen Personen. Dies gilt unabhängig davon, ob er den Kunden ausserhalb von DogOasis oder über eine Plattformbuchung gewonnen hat.

Für die weisungsgebundene Bearbeitung dieser Daten handelt DogOasis als Auftragsbearbeiter beziehungsweise Auftragsverarbeiter nach Anhang A. Dieser wird mit den AGB für die betreffenden Verwaltungsfunktionen vereinbart. Die Bearbeitung der Plattformbuchung selbst, insbesondere für Vermittlung, Zahlungsabwicklung und Provision, fällt nicht unter diesen Auftrag. Die eigene datenschutzrechtliche Verantwortung von DogOasis und des Anbieters dafür bleibt unberührt.

Für eigene, davon getrennte Verarbeitungen, insbesondere die Verwaltung des Anbieter-Plattformvertrags und erforderliche eigene Rechts- oder Sicherheitsnachweise, ist DogOasis selbst verantwortlich. Die Datenschutzerklärung beschreibt diese Zwecke. DogOasis verwendet Auftragsdaten nicht für eigene Werbung.

17.4 Manuell erfasster Zahlungsstatus

Ein vom Anbieter manuell gesetzter Zahlungsstatus dokumentiert ausschliesslich dessen eigene Angabe. Er ist keine Bestätigung von DogOasis, dass eine Zahlung tatsächlich erfolgt oder geschuldet ist.

17.5 Kurse und Mehrfachkarten

Anbieter können Kurse, Teilnahmen, Anwesenheit, Zahlungsstände und Mehrfachkarten verwalten. Ziffern 17.2 bis 17.4 gelten entsprechend. Kurse und Mehrfachkarten können nicht über DogOasis gebucht oder bezahlt werden. Dafür fällt keine Vermittlungsprovision an.

Mehrfachkarten verkauft der Anbieter im eigenen Namen. DogOasis führt den Einheitenzähler. Je Hund wird pro Stunde eine Einheit abgebucht. Die Dauer wird auf ganze Stunden gerundet, ab einer halben Stunde aufwärts, mindestens auf eine Stunde. Die Abbuchung erfolgt bei Terminen mit Zahlart «Karte» und bei Kursen mit Karte beim Erfassen der Anwesenheit.

Bei Terminen werden Einheiten bei Absage durch den Anbieter, bei Kundenabsage mindestens 24 Stunden vor Beginn oder beim Entfernen des Eintrags als Fehleintrag durch den Anbieter zurückgebucht. Bei späterer Kundenabsage bleiben sie verbraucht. Bei Kursen werden sie zurückgebucht, wenn der Anbieter die erfasste Anwesenheit zurücknimmt.

Das angezeigte Ablaufdatum stammt vom Anbieter. DogOasis lässt Einheiten nicht verfallen. Gültigkeit, Verfall, Übertragbarkeit und Erstattung richten sich nach der Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde. Der Anbieter informiert seine Kunden und prüft, ob die Zählerregeln zu seinen Bedingungen passen. Der Zählerstand bestätigt kein Guthaben durch DogOasis. Über DogOasis wird kein Restguthaben erstattet.

17.6 Leistungen und Kontaktanfragen

Anbieter können Leistungen mit Name, Dauer und Preis auf ihrem Anbieterprofil veröffentlichen. Sie verantworten richtige und aktuelle Angaben sowie die tatsächlich zu zahlenden Endpreise in Franken einschliesslich allfälliger Mehrwertsteuer. DogOasis zeigt die Angaben an.

Besucher können, auch ohne Konto, Kontaktanfragen zu veröffentlichten Leistungen senden. Leistungen können nicht über DogOasis gebucht oder bezahlt werden. Eine Anfrage ist keine Plattformbuchung. Ein allfälliger Vertrag über die Leistung wird ausserhalb von DogOasis zwischen Anbieter und anfragender Person geschlossen. Für Anfragen und Leistungen fällt keine Vermittlungsprovision an. Ziffer 23 bleibt vorbehalten.

DogOasis ist für die Kontaktfunktion einschliesslich Speicherung, Missbrauchsabwehr und Löschung selbst verantwortlich. Dafür gilt Anhang A nicht. DogOasis verwendet Anfragen nur für die Kontaktfunktion, ihre Missbrauchsabwehr und den Support und kann sie zur Missbrauchsabwehr begrenzen. Die Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus Ziffer 8 der Datenschutzerklärung.

Der Anbieter antwortet direkt ausserhalb von DogOasis und verantwortet die weitere Bearbeitung. Er verwendet die Angaben nur für die Antwort und die angefragte Leistung. Werbung erfordert eine eigene rechtliche Grundlage. Angaben, die er länger benötigt und rechtmässig aufbewahren darf, sichert er selbst.

18. Rechnungen, Quittungen und sonstige Belege

18.1 Belege für Plattformzahlungen

DogOasis kann für über die Plattform abgewickelte Zahlungen im Namen und für Rechnung des Anbieters einen Beleg erstellen und dem Gast bereitstellen. Der Anbieter bleibt Leistungserbringer und verantwortet seine Angaben. DogOasis bleibt für die ordnungsgemässe Erfüllung seiner eigenen technischen und vertraglichen Pflichten verantwortlich.

Der Anbieter ermächtigt DogOasis zur technischen Erstellung und Übermittlung solcher Belege und stellt die dafür erforderlichen richtigen und vollständigen Angaben bereit, insbesondere Name oder Firma, Geschäftsadresse, gegebenenfalls UID beziehungsweise Mehrwertsteuernummer, Mehrwertsteuerstatus und anwendbaren Steuersatz.

18.2 Belege für externe Buchungen, Mehrfachkarten und Kursgebühren

Für externe Buchungen sowie vom Anbieter verkaufte Mehrfachkarten und Kursgebühren, soweit die Funktion dafür einen Beleg vorsieht, stellt DogOasis lediglich eine technische Funktion zur Erstellung von Rechnungen, Quittungen oder anderen Belegen bereit. Der jeweilige Beleg wird vom Anbieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausgestellt. Eine Quittung darf erst erstellt werden, nachdem der Anbieter den tatsächlichen Zahlungseingang geprüft und als erhalten erfasst hat. DogOasis prüft weder das zugrunde liegende Vertragsverhältnis noch Zahlungseingang, Leistungsumfang oder steuerliche Behandlung und übernimmt kein Inkasso oder Mahnwesen.

18.3 Verantwortung des Anbieters

Der Anbieter ist für die inhaltliche Richtigkeit seiner Angaben, die von ihm zu verantwortende Vollständigkeit, fortlaufende Dokumentation, Aufbewahrung und steuerrechtliche Zulässigkeit der von ihm veranlassten Belege verantwortlich. Eigene Pflichten von DogOasis bei der technischen Belegerstellung bleiben bestehen. Er prüft den Beleg vor Verwendung und korrigiert unrichtige Angaben unverzüglich.

Die Belegfunktion stellt keine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung dar. Gesetzliche Ansprüche eines Leistungsempfängers auf Ausstellung oder Berichtigung einer Rechnung richten sich gegen den Anbieter als Leistungserbringer.

18.4 Nummerierung und Aufbewahrung

Soweit DogOasis Nummernkreise für Belege bereitstellt, prüft der Anbieter, ob diese mit seiner übrigen Buchführung und den für ihn geltenden gesetzlichen Anforderungen vereinbar sind. DogOasis gewährleistet keine Abstimmung mit externen Rechnungs- oder Buchhaltungssystemen.

Der Anbieter erfüllt seine gesetzlichen Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten eigenverantwortlich. Die Abrufbarkeit eines Dokuments auf DogOasis ersetzt keine eigene Sicherung oder Archivierung; eine dauerhafte Verfügbarkeit über gesetzliche Aufbewahrungsfristen wird nicht zugesichert.

19. Videoüberwachung auf Anbieterflächen

Betreibt der Anbieter Kameras oder andere Aufzeichnungssysteme auf oder im Bereich einer Fläche, verantwortet er deren Rechtmässigkeit. Er legt vor der Buchung im Inserat klar offen, ob während der Nutzung eine Überwachung stattfindet, welche Bereiche erfasst werden, welchem Zweck sie dient und wo die vollständige Datenschutzinformation erhältlich ist.

Zusätzlich informiert er Betroffene rechtzeitig vor Betreten des überwachten Bereichs. Er beschränkt Aufnahmen, Zugriffe und Aufbewahrung auf das rechtlich zulässige und erforderliche Mass. Eine allgemeine Zustimmung zu AGB oder Hausregeln ersetzt keine erforderliche Rechtsgrundlage für Überwachung.

Aufnahmen identifizierbarer Personen dürfen nur auf eigener ausreichender Rechtsgrundlage veröffentlicht oder zu Werbezwecken genutzt werden. Für eine eigenständig vom Anbieter betriebene Überwachung ist der Anbieter verantwortlich; DogOasis erhält nicht allein wegen der Buchung Zugriff auf die Aufnahmen.

20. Bewertungen, Nutzerinhalte und Meldungen

20.1 Bewertungen

Bewertungen müssen auf tatsächlichen Erfahrungen beruhen. Unzulässig sind erfundene oder gekaufte Bewertungen, Manipulation, Drohungen, rechtswidrige Beleidigungen oder Diskriminierung, bewusst falsche Tatsachenbehauptungen und unzulässig veröffentlichte Personendaten. Die Möglichkeit zur Abgabe einer Buchungsbewertung ist an eine entsprechende Buchung geknüpft; das bestätigt nicht automatisch die inhaltliche Richtigkeit jeder Aussage.

20.2 Nutzungsrechte an Inhalten

Nutzer dürfen nur Inhalte hochladen, für deren Verwendung sie die erforderlichen Rechte besitzen. Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte Dritter sind zu beachten.

Für die Dauer der Veröffentlichung räumt der Nutzer DogOasis ein nicht ausschliessliches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Darstellung seines Inserats oder Beitrags auf der Plattform erforderlich ist. Es umfasst technisch erforderliches Speichern, Vervielfältigen, Formatieren, Skalieren und Übermitteln sowie die hierfür erforderliche Einbindung von Dienstleistern. Eine inhaltlich entstellende Änderung ist nicht umfasst.

Eine darüber hinausgehende Werbenutzung wird gesondert vereinbart. Die urheberrechtliche Erlaubnis ersetzt keine erforderliche Einwilligung abgebildeter Personen. Nach Löschung endet die aktive Veröffentlichung innerhalb angemessener technischer Fristen; kontrollierbare Werbeverwendungen werden ebenfalls beendet, soweit keine fortbestehende gesonderte Berechtigung besteht. Gesetzlich erforderliche Nachweise und vorübergehende Sicherungskopien werden zugriffsbeschränkt nach den geltenden Aufbewahrungsregeln behandelt.

20.3 Meldung und Prüfung von Inhalten

Rechtswidrige Inhalte oder Verstösse gegen diese AGB können an info@dogoasis.ch gemeldet werden. Die Meldung soll den konkreten Inhalt mit seiner Adresse oder eindeutigen Fundstelle, den beanstandeten Sachverhalt und eine nachvollziehbare Begründung enthalten. Für Rückfragen werden Name und E-Mail-Adresse erbeten, soweit das Gesetz keine Ausnahme vorsieht; die meldende Person bestätigt nach bestem Wissen die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben.

DogOasis bestätigt den Eingang elektronisch, wenn eine Kontaktadresse vorliegt, prüft die Meldung sorgfältig und informiert über die Entscheidung und verfügbare Rechtsbehelfe. Je nach Schwere und Umständen kommen Berichtigung, eingeschränkte Sichtbarkeit, Entfernung oder Massnahmen nach Ziffer 25 in Betracht. Bei Verdacht allein wird nicht automatisch von einem erwiesenen Verstoss ausgegangen.

Betroffene Nutzer erhalten eine nachvollziehbare Begründung einschliesslich der massgeblichen Tatsachen und vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage, soweit keine gesetzliche Ausnahme entgegensteht. Beschwerden sind über info@dogoasis.ch möglich und werden durch eine Person überprüft. Soweit Art. 20 DSA anwendbar ist, steht das interne Beschwerdeverfahren mindestens sechs Monate nach der Entscheidung kostenlos offen. Gesetzliche aussergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe bleiben bestehen.

Über Einschränkungen wegen des Inhalts eines Inserats oder einer Bewertung entscheidet die Verwaltung nach Prüfung. Technische Eingabe-, Datei- und Sicherheitsprüfungen ersetzen keine individuelle Inhaltsprüfung. Eine allgemeine Vorprüfung aller Fotos findet nicht statt.

21. Datenschutz und Nutzungsstatistik

Die Datenschutzerklärung informiert über Datenkategorien, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Verarbeitungsländer, Aufbewahrung und Betroffenenrechte. Sie wird nicht durch Annahme dieser AGB zu einer pauschalen Einwilligung in Datenverarbeitungen.

Die optionale Nutzungsstatistik erfolgt nur nach gesonderter freiwilliger Einwilligung. Diese kann jederzeit widerrufen werden. Ihre Ablehnung verhindert keine Buchung. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Anbieter und Gäste erhalten die für Buchung, Zugang, Kommunikation und gegebenenfalls Schadenabwicklung erforderlichen Informationen. Eine Nutzung für eigene Werbung folgt daraus nicht automatisch. Für die Bearbeitung von Verwaltungsdaten im Auftrag nach Ziffer 17.3 gilt Anhang A.

22. Externe und nicht buchbare Einträge

DogOasis kann Informationen über Flächen, Betriebe oder Angebote darstellen, deren Betreiber nicht als Anbieter an DogOasis teilnehmen. Solche Einträge werden als extern, nicht buchbar oder vergleichbar gekennzeichnet.

Ein externer Eintrag begründet weder eine Partnerschaft noch ein Vertragsverhältnis zwischen DogOasis und dem aufgeführten Betreiber. Angaben aus Drittquellen, insbesondere Öffnungszeiten, Preise und Eigenschaften, können sich ändern; DogOasis gewährleistet deren fortlaufende Richtigkeit nicht. Die Haftung für eigenes Verhalten von DogOasis richtet sich nach Ziffer 27.

23. Umgehung der Plattform

Ein Anbieter darf einen erstmals über DogOasis entstandenen Kundenkontakt nicht gezielt dazu nutzen, zukünftige Buchungen derselben Fläche ausserhalb von DogOasis abzuwickeln, um die vereinbarte Provision zu vermeiden. Dieses Verbot gilt während zwölf Monaten nach der ersten Plattformbuchung zwischen dem betreffenden Anbieter und Gast.

Nachweislich bereits zuvor bestehende Kunden- oder Geschäftsbeziehungen sowie unabhängig von DogOasis gewonnene Kunden sind nicht erfasst.

Bei vorsätzlicher Umgehung kann DogOasis die Provision verlangen, die bei ordnungsgemässer Plattformabwicklung angefallen wäre, und bei wiederholten oder erheblichen Verstössen das Inserat oder Nutzerkonto einschränken oder sperren. Eine darüber hinausgehende Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.

24. Technischer Betrieb und Änderungen der Plattform

DogOasis bemüht sich um einen zuverlässigen Plattformbetrieb, gewährleistet jedoch keine jederzeit fehlerfreie oder ununterbrochene Verfügbarkeit. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Updates, Hosting- oder Zahlungsdienstleister, Telekommunikationsstörungen, Cyberangriffe, Stromausfälle oder andere technische Ereignisse entstehen.

DogOasis darf technische Fehler sowie offensichtlich fehlerhafte Preise oder Verfügbarkeiten korrigieren. Wirksam entstandene Ansprüche bleiben unberührt.

DogOasis darf die Plattform technisch weiterentwickeln und Funktionen anpassen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer zumutbar ist und vereinbarte Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigt. Änderungen des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs richten sich nach Ziffer 31 und gegebenenfalls Anhang B. Gesetzliche Kündigungsrechte, Ansprüche aus bestehenden Buchungen und Rechte auf Datenherausgabe, insbesondere nach Anhang A.9 und B.5, bleiben unberührt.

25. Einschränkung, Sperrung und Beendigung

25.1 Massnahmen durch DogOasis

Bei konkreten Anhaltspunkten für Betrug, Identitäts- oder Zahlungsdatenmissbrauch, erhebliche Sicherheitsrisiken, rechtswidrige Angebote, fehlende Berechtigung, Bewertungsmanipulation, vorsätzliche Plattformumgehung oder andere wesentliche Verstösse kann DogOasis erforderliche und verhältnismässige Einschränkungen treffen.

DogOasis berücksichtigt Schwere, Dauer, Wiederholung, Verschulden, Auswirkungen und bestehende Buchungen. Soweit eine Abhilfe zumutbar ist, wird Gelegenheit dazu gegeben. Bei unmittelbar drohender Gefahr oder zwingender rechtlicher Verpflichtung kann eine vorläufige Massnahme sofort erfolgen.

Die Entscheidung wird begründet und mit verfügbaren Beschwerdemöglichkeiten mitgeteilt, soweit gesetzlich zulässig. Für gewerbliche Nutzer im Anwendungsbereich der P2B-Verordnung gelten zusätzlich die Fristen und Rechte aus Anhang B. Eine Kündigung aus wichtigem Grund setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus.

25.2 Kündigung und Kontoschliessung durch den Nutzer

Nutzer können ihren Plattformvertrag jederzeit für die Zukunft beenden, soweit für eine gesondert bestellte Leistung keine wirksame Laufzeit vereinbart wurde. Offene Buchungen und bereits entstandene Ansprüche werden dadurch nicht aufgehoben. Erforderliche Daten und ein begrenzter Zugang zur Abwicklung dürfen für diesen Zweck erhalten bleiben; daraus folgt keine Pflicht, das Konto für neue Buchungen weiterzuführen.

Kontoschliessung, Abwicklung verbleibender Ansprüche und datenschutzrechtliche Löschung werden getrennt behandelt. Gesetzlich erforderliche Unterlagen werden zweckgebunden aufbewahrt. Für verbleibendes Guthaben gilt Ziffer 11.6.

26. Verantwortlichkeit von Anbieter und Gast

26.1 Anbieter

Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Pflichtverletzungen und Schäden aus seinem Verantwortungsbereich. Dazu zählen insbesondere die Berechtigung zum Angebot, Richtigkeit des Inserats, vertragsgemässe Bereitstellung, Zustand und Instandhaltung der Fläche, Sicherung oder Offenlegung besonderer Gefahren sowie das Verhalten von Personen, für die er gesetzlich einzustehen hat.

Die genannten Anbieterpflichten bestehen unabhängig davon, ob der Anbieter Eigentümer der Fläche ist. Eine daneben bestehende Verantwortung von DogOasis für eigene zurechenbare Pflichtverletzungen bleibt unberührt.

26.2 Gast

Der Gast haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Pflichtverletzungen und Schäden aus seinem Verantwortungsbereich. Dazu zählen insbesondere Schäden durch seine Hunde oder Begleitpersonen, vertragswidrige Nutzung, Beschädigungen oder Verunreinigungen sowie die unberechtigte Weitergabe von Zugangsmitteln. Gesetzliche Vorschriften über die Haftung von Tierhaltern bleiben unberührt.

26.3 Rechte geschädigter Dritter

Diese AGB beschränken keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche geschädigter Dritter, insbesondere gegen einen Tierhalter, Grundeigentümer, Werkeigentümer oder eine sonstige verantwortliche Person.

27. Haftung von DogOasis

27.1 Eigene Pflichten

DogOasis haftet für die Verletzung eigener gesetzlicher und vertraglicher Pflichten. Die Vermittlung oder Zahlungsabwicklung allein macht DogOasis nicht zum Anbieter der Fläche. Verursacht eine eigene, DogOasis zurechenbare Pflichtverletzung einen Schaden, entfällt die Haftung aber nicht deshalb, weil zugleich die Fläche oder das Verhalten eines Nutzers betroffen ist.

27.2 Umfang

DogOasis haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien sowie nach sonstigen zwingenden Haftungsvorschriften.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DogOasis im Übrigen für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Plattformvertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Nutzer regelmässig vertrauen dürfen. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, für die betreffende Leistung typischen Schaden begrenzt. Für andere leicht fahrlässig verursachte Schäden ist die Haftung ausgeschlossen, soweit das anwendbare Recht dies zulässt.

Die zuerst genannten unbeschränkten Haftungsfälle werden durch diese Begrenzung nicht eingeschränkt.

27.3 Eingesetzte Personen und Dienste

Für Personen und Dienste, die DogOasis zur Erfüllung eigener Pflichten einsetzt, gelten die gesetzlichen Zurechnungsregeln. Die Haftung wird nicht auf ein eigenes Auswahl- oder Überwachungsverschulden beschränkt. Für selbstständige Leistungen Dritter ausserhalb der eigenen Pflichten besteht keine Garantie; die vorstehenden Haftungsregeln bleiben unberührt.

28. Freistellung von DogOasis

Der Anbieter stellt DogOasis im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer ihm zurechenbaren Pflichtverletzung beruhen, insbesondere auf dem Zustand seiner Fläche, unrichtigen Inseratsangaben, fehlender Berechtigung oder Bewilligung, rechtswidriger Videoüberwachung oder von ihm eingestellten Inhalten. Dasselbe gilt für Ansprüche aus einer Haftung, die den Anbieter als Eigentümer, Besitzer oder Betreiber der Fläche von Gesetzes wegen trifft.

Der Gast stellt DogOasis entsprechend von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer ihm zurechenbaren Pflichtverletzung beruhen, insbesondere auf dem Verhalten seiner Hunde oder Begleitpersonen, einer Beschädigung der Fläche, vertragswidriger Nutzung oder unberechtigter Weitergabe von Zugangsmitteln.

Die Freistellung umfasst angemessene und erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung. DogOasis informiert den betroffenen Nutzer über erhebliche Drittansprüche, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, und gibt ihm Gelegenheit zur angemessenen Mitwirkung.

Keine Freistellung besteht, soweit der Anspruch auf einem von DogOasis zu vertretenden Verhalten beruht. Rechte des geschädigten Dritten werden durch diese interne Regelung nicht eingeschränkt.

29. Streitigkeiten und Beschwerden

Streitigkeiten aus dem Nutzungsvertrag klären Anbieter und Gast miteinander. DogOasis kann die Kommunikation unterstützen, Buchungsdaten bereitstellen und geschuldete Erstattungen technisch abwickeln. Eine Zurückhaltung von Geldern ist nur nach Ziffer 11.4 zulässig. DogOasis ist dadurch weder Schiedsgericht noch Versicherer und entscheidet nicht verbindlich über zivilrechtliche Ansprüche.

Beschwerden über Leistungen oder Entscheidungen von DogOasis können an info@dogoasis.ch gerichtet werden. Für Inhalte und Moderationsentscheidungen gilt Ziffer 20.3, für erfasste gewerbliche EU-Nutzer zusätzlich Anhang B.

DogOasis ist zu einer freiwilligen Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung im Einzelfall bereit. Gesetzliche Teilnahme- und Informationspflichten bleiben unberührt. Kann eine Verbraucherstreitigkeit nicht unmittelbar beigelegt werden, erteilt DogOasis die gesetzlich erforderlichen Angaben zur zuständigen Schlichtungsstelle und zur Teilnahmebereitschaft in Textform. Der Zugang zu den staatlichen Gerichten wird nicht eingeschränkt.

30. Gesondert vereinbarte Abonnements und Zusatzleistungen

Diese AGB allein begründen kein kostenpflichtiges Abonnement. Kostenpflichtige Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung über Leistungsumfang, Preis und Bedingungen. Zwingende gesetzliche Informations-, Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

31. Änderungen, Kommunikation und Vertragsübertragung

31.1 Änderungen der AGB

Für bestätigte Buchungen gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung. Neue Bedingungen können für künftige Verträge angeboten werden. Eine Änderung bereits bestehender Plattformverträge bedarf einer wirksamen Vereinbarung; blosse Untätigkeit gilt nicht als Zustimmung.

Änderungen werden mit ihrem Inhalt und vorgesehenen Beginn verständlich mitgeteilt. Für gewerbliche Nutzer im Anwendungsbereich der P2B-Verordnung gelten mindestens die Fristen und Rechte nach Anhang B. Eine notwendige Zustimmung wird gesondert eingeholt. Eine technische oder rechtliche Dringlichkeit erlaubt keine beliebige rückwirkende Änderung wirtschaftlicher Ansprüche.

31.2 Kommunikation

Vertragsbezogene Mitteilungen erfolgen an die hinterlegte E-Mail-Adresse oder über die Plattform. Nutzer halten ihre Kontaktdaten aktuell. Wo das Gesetz einen dauerhaften Datenträger verlangt, erfolgt die Mitteilung dauerhaft speicherbar, etwa per E-Mail; eine flüchtige Anzeige oder ein veränderbarer Webseitenlink genügt dafür nicht.

31.3 Vertragsübertragung

Die Übertragung des gesamten Plattformvertrags auf eine andere Person bedarf der Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei, soweit nicht eine gesetzliche Rechtsnachfolge eintritt. Bei einer geplanten Unternehmensübertragung informiert DogOasis über den konkret benannten Nachfolger und holt eine erforderliche Zustimmung ein.

Die gesetzlich zulässige Abtretung von Geldforderungen wird durch diese Klausel nicht ausgeschlossen. Für andere einzelne Rechte gelten die gesetzlichen Regeln. Bereits geschlossene Nutzungsverträge werden durch eine Übertragung des Plattformvertrags nicht ohne eigene Rechtsgrundlage geändert.

32. Schlussbestimmungen und Rangfolge

32.1 Keine Verwirkung

Die vorübergehende Nichtdurchsetzung eines Rechts bedeutet keinen Verzicht auf dieses Recht.

32.2 Teilunwirksamkeit

Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die anwendbare gesetzliche Regelung.

32.3 Rangfolge

Zwingendes Recht geht stets vor. Im Übrigen gelten vorrangig wirksame individuelle Vereinbarungen, danach die vor der Buchung wirksam einbezogenen besonderen Bedingungen des Inserats und anschliessend diese AGB. Ergänzend gilt das anwendbare Gesetz.

Besondere Inseratsbedingungen können Pflichten aus dem gesonderten Plattformvertrag nicht einseitig ändern. Für Auftragsverarbeitung geht Anhang A den allgemeinen Plattformregelungen vor; für die dort erfassten gewerblichen EU-Nutzer geht Anhang B bei Abweichungen vor.

32.4 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch. Darauf wird auch bei einer Benutzeroberfläche in anderer Sprache vor Vertragsschluss hingewiesen. Übersetzungen erleichtern das Verständnis. Zwingende gesetzliche Vorgaben und Rechte aus verbindlichen fremdsprachigen Zusagen bleiben unberührt.

33. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

33.1 Plattformvertrag

Für den Plattformvertrag gilt Schweizer Recht. Ist der Nutzer Verbraucher, entzieht diese Rechtswahl ihm nicht den Schutz zwingender Vorschriften seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats, soweit dieser Schutz nach den anwendbaren Regeln des internationalen Privatrechts besteht. Das kann insbesondere bei einem auf Deutschland ausgerichteten Angebot für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland gelten.

33.2 Nutzungsvertrag über die Fläche

Für einen Nutzungsvertrag über eine Fläche in der Schweiz vereinbaren Anbieter und Gast Schweizer Recht, für eine Fläche in Deutschland deutsches Recht. Zwingende Vorschriften und die anwendbaren Regeln des internationalen Privatrechts bleiben unberührt.

33.3 Gerichte

Für Streitigkeiten aus dem Plattformvertrag mit Nutzern, die in Ausübung ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handeln, werden die Gerichte des Kantons Basel-Stadt vereinbart, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist.

Für Verbraucher sowie für Streitigkeiten zwischen Anbieter und Gast gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zwingende Zuständigkeiten, insbesondere bei Verbraucher- oder Grundstücksbezug, werden nicht eingeschränkt.

34. Kontakt

Martin Uwe Lutz, handelnd unter Lutz Executive Advisory / DogOasis St. Jakobsstrasse 90, 4052 Basel, Schweiz E-Mail: info@dogoasis.ch Sicherheitsmeldungen: security@dogoasis.ch

Die Kontaktstelle für rechtliche Anfragen und Meldungen ist info@dogoasis.ch. Weitere Kontaktinformationen stehen im Impressum.

Anhang A – Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung / Auftragsverarbeitung

Dieser Anhang ist Bestandteil des Plattformvertrags für Verwaltungsfunktionen nach Ziffer 17.3.

A.1 Parteien, Gegenstand, Daten und Dauer

Verantwortlicher und Auftraggeber ist der in seinem Anbieterprofil mit rechtlichem Namen und Anschrift bezeichnete Anbieter. Auftragsbearbeiter ist Martin Uwe Lutz, handelnd unter Lutz Executive Advisory / DogOasis, Anschrift und Kontakt nach Ziffer 34.

Gegenstand ist die weisungsgebundene Bereitstellung von Kalender-, Kunden-, Buchungs-, Kurs-, Teilnahme-, Mehrfachkarten-, Zahlungsstatus- und Belegverwaltung im Umfang nach Ziffer 17.3. Verarbeitungsvorgänge sind insbesondere Entgegennahme, Speicherung, Anzeige, Änderung, Suche, Zuordnung zu Terminen, Führung von Kartenständen, Erstellung und auf Anweisung Versand von Belegen, Sicherung, Export, auch durch den Anbieter in Selbstbedienung, und Löschung. Dazu gehören die Anzeige zugeordneter Buchungen, Kurse und Mehrfachkarten im verknüpften DogOasis-Konto der betroffenen Person sowie die Entgegennahme ihrer Kurstermin-Absage und deren Rücknahme.

Betroffene Personen sind Kunden und Interessenten des Anbieters sowie deren Kontakt- oder Begleitpersonen, soweit deren Daten erforderlich erfasst werden. Datenarten sind Identitäts- und Kontaktdaten, Termine, Buchungsdetails, Kursteilnahmen und Anwesenheit, Mitteilungen und erforderliche Notizen, vom Anbieter erfasste Zahlungsstände, Belegangaben, Mehrfachkarten mit Einlösungen und Ständen sowie mit Personen verknüpfte Hundedaten, einschliesslich Geburtsdatum, Geschlecht und Notizen.

Nicht vorgesehen ist die systematische Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, etwa menschlicher Gesundheitsdaten, oder strafrechtlicher Daten. Für eine zusätzlich erforderliche Verarbeitung sind vorab Zweck, Zulässigkeit und Schutzmassnahmen gesondert festzulegen. Angaben zu einem Hund sind keine menschlichen Gesundheitsdaten, können aber wegen ihrer Zuordnung zum Halter Personendaten sein.

Der Auftrag besteht für die Dauer der Nutzung der betreffenden Verwaltungsfunktionen und anschliessend nur noch für Rückgabe, Löschung und zulässige beschränkte Aufbewahrung nach A.9. Eigene Verarbeitungen von DogOasis sind ausschliesslich im tatsächlich gesonderten Umfang nach Ziffer 17.3 und der Datenschutzerklärung erfasst.

A.2 Weisungen und Pflichten des Anbieters

Der Anbieter entscheidet über Zwecke und zulässige Inhalte des Auftrags. Er sorgt für die Rechtsgrundlagen, Informationspflichten und Richtigkeit seiner Weisungen. Weisungen erfolgen durch die vereinbarte Nutzung der Funktionen oder dokumentiert über die hinterlegte Kontaktadresse. DogOasis dokumentiert ergänzende Weisungen und deren Erteilung durch berechtigte Personen.

DogOasis verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung, auch bezüglich Übermittlungen ins Ausland. Hält DogOasis eine Weisung für rechtswidrig, informiert DogOasis den Anbieter unverzüglich und setzt die betroffene Verarbeitung bis zur Klärung aus, soweit dies rechtlich geboten ist. Gesetzlich angeordnete Abweichungen werden nur im jeweils zulässigen Umfang vorgenommen und dem Anbieter vorab mitgeteilt, sofern das betreffende Gesetz dies nicht verbietet. Bei Anwendung von Art. 28 DSGVO richten sich die Ausnahmen für gesetzliche Verarbeitungspflichten nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats.

DogOasis nutzt Auftragsdaten nicht für eigene Werbung, Kundenakquise, den Verkauf von Kundendaten oder das Training allgemein verwendbarer KI-Modelle.

A.3 Vertraulichkeit und Sicherheit

DogOasis beschränkt Zugriffe auf berechtigte Personen, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer geeigneten gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Zugänge werden nach Aufgaben vergeben, überprüft und bei Wegfall des Bedarfs entzogen.

DogOasis gewährleistet angemessene technische und organisatorische Massnahmen nach dem Schweizer DSG und, soweit anwendbar, Art. 32 DSGVO. Sie berücksichtigen Art, Umfang, Umstände, Zwecke und Risiken, Stand der Technik sowie angemessene Implementierungskosten. Dazu gehören risikogerechte Zugriffskontrollen, Schutz der Übertragung und Speicherung, Mandantentrennung, Protokollierung, Wiederherstellbarkeit, Schwachstellenbehandlung und regelmässige Prüfung der Wirksamkeit.

Die verbindliche Beschreibung enthält die Anlage «Technische und organisatorische Massnahmen». Verbesserungen sind zulässig; das vereinbarte Schutzniveau darf nicht abgesenkt werden. Der Anbieter erhält die für seine Prüfung erforderlichen Informationen, ohne dass Zugangsschlüssel oder ausnutzbare Sicherheitsdetails öffentlich offengelegt werden.

A.4 Unterauftragnehmer

Der Anbieter erteilt eine allgemeine Genehmigung für die in Anlage A.2 ausdrücklich benannten Unterauftragnehmer und Leistungen. DogOasis verpflichtet sie vertraglich auf gleichwertige Datenschutzpflichten und bleibt dem Anbieter gegenüber für die Erfüllung ihrer Auftragsverarbeitungspflichten verantwortlich.

DogOasis informiert den Anbieter vor Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragnehmers über Identität, Leistung, Verarbeitungsstaaten und erforderliche Transfergarantien. Die Mitteilung erfolgt so rechtzeitig, dass der Anbieter die Änderung prüfen und vor deren Umsetzung aus nachvollziehbaren Datenschutzgründen widersprechen kann. DogOasis prüft eine zumutbare Alternative oder Abhilfe. Ist keine datenschutzkonforme Einigung möglich, können beide Parteien den betroffenen Leistungsteil vor der Umstellung beenden; vorausbezahlte Entgelte für ausfallende Leistungen werden anteilig erstattet. Bis zur Klärung wird der beanstandete Unterauftragnehmer nicht für die betroffenen Daten eingesetzt.

Eigenständig verantwortliche Empfänger sind nicht allein deshalb Unterauftragnehmer, weil sie für andere Plattformfunktionen Leistungen erbringen. Die Rollen werden für den konkreten Vorgang festgelegt.

A.5 Auslandverarbeitung

Verarbeitungsländer und Zugriffsmöglichkeiten ergeben sich aus Anlage A.2. Eine vereinbarte Datenbankregion allein beschreibt nicht sämtliche möglichen Support- und Unterauftragnehmerzugriffe.

Übermittlungen ohne anerkannt angemessenes Schutzniveau erfolgen nur mit den nach dem anwendbaren Schweizer beziehungsweise europäischen Recht erforderlichen Garantien und erforderlichen ergänzenden Massnahmen. Eine Zertifizierung nach einem Datenschutzrahmen wird nur zugrunde gelegt, wenn der konkrete Empfänger und die Verarbeitung vom jeweils einschlägigen Rahmen erfasst sind. Eine Genehmigung nach A.4 ersetzt diese Anforderungen nicht.

DogOasis stellt dem Anbieter die für die Prüfung benötigten Transferinformationen und auf Anfrage die einschlägigen Garantien mit notwendigen Schwärzungen bereit.

A.6 Unterstützung und Betroffenenrechte

DogOasis unterstützt den Anbieter unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen bei Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenherausgabe und sonstigen Betroffenenrechten. Direkt bei DogOasis eingehende Anfragen zu Auftragsdaten werden unverzüglich weitergeleitet; eine inhaltliche Antwort erfolgt nur auf Weisung oder aufgrund eigener gesetzlicher Pflicht.

DogOasis unterstützt bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, vorherigen Konsultationen, Sicherheitsbewertungen und der Erfüllung von Meldepflichten, soweit sich diese auf den Auftrag beziehen. Notwendige Informationen werden so rechtzeitig bereitgestellt, dass gesetzliche Fristen eingehalten werden können.

A.7 Sicherheitsverletzungen

DogOasis informiert den Anbieter ohne unangemessene Verzögerung nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes von Auftragsdaten.

Die Information enthält, soweit verfügbar, Art und Umfang, betroffene Daten und Personen, wahrscheinliche Folgen, Kontaktstelle und ergriffene oder vorgeschlagene Massnahmen. Fehlende Informationen werden ohne unangemessene Verzögerung nachgereicht. DogOasis dokumentiert den Vorfall, ergreift angemessene Gegenmassnahmen und stimmt erforderliche Schritte mit dem Anbieter ab. Eigene zwingende Meldepflichten bleiben bestehen.

A.8 Nachweise und Kontrolle

DogOasis stellt die zur Prüfung der Einhaltung dieser Vereinbarung notwendigen Informationen bereit und ermöglicht angemessene Überprüfungen einschliesslich Inspektionen durch den Anbieter oder einen von ihm beauftragten unabhängigen Prüfer. Vorhandene geeignete Prüfberichte können berücksichtigt werden, ersetzen erforderliche weitergehende Prüfungen aber nicht pauschal.

Prüfungen werden möglichst so abgestimmt, dass Betriebssicherheit und Rechte anderer Kunden geschützt bleiben. Gesetzlich gebotene oder anlassbezogen dringende Prüfungen dürfen nicht durch unangemessene Fristen oder Kosten verhindert werden. Befugnisse zuständiger Aufsichtsbehörden bleiben unberührt.

A.9 Rückgabe, Löschung und Sicherungen

Nach Ende des Auftrags werden Auftragsdaten nach Wahl des Anbieters in einem vereinbarten gängigen Format zurückgegeben oder gelöscht. Nach erfolgter Rückgabe werden verbleibende Kopien gelöscht. Der Anbieter erhält vor Ende des Zugangs Gelegenheit, seine Daten zu sichern. DogOasis bestätigt die Erledigung auf Anfrage.

Der persönliche Kontoexport wird als JSON-Datei angeboten. Er enthält bei Anbieterkonten Konto-, Adress-, Mitgliedschafts- und Organisationsangaben, nicht den gesamten Kundenstamm. Zahlungs- und Provisionsdaten können für die angebotenen Abrechnungszeiträume als CSV heruntergeladen werden. Inhaber und Manager können Kunden, Buchungen, Kursteilnahmen und Mehrfachkarten ihrer eigenen Organisation als CSV exportieren, solange ihr Zugang besteht. Jeder Export wird ohne die exportierten Inhalte protokolliert. Die Herausgabe weiterer vom Auftrag erfasster Daten sowie die Herausgabe nach Ende des Zugangs werden auf Anfrage an info@dogoasis.ch nach Prüfung der Berechtigung in JSON oder CSV bereitgestellt. Gesetzliche Auskunftsfristen gelten unabhängig davon. Nach Vertragsende ist dieser Kontaktweg auch ohne aktives Konto nutzbar.

Soweit eine einschlägige gesetzliche Pflicht die Aufbewahrung verlangt, werden nur die betroffenen Daten für diesen Zweck beschränkt aufbewahrt und nach Ablauf gelöscht. Bei Anwendbarkeit der DSGVO sind die Anforderungen von Art. 28 Abs. 3 Bst. g und des internationalen Übermittlungsrechts zu beachten.

Sicherungskopien werden nur für erforderliche Wiederherstellungszwecke zugriffsbeschränkt aufbewahrt und nicht für laufende Geschäftszwecke genutzt. Einzelne Daten werden in Sicherungskopien nicht gesondert gelöscht; sie werden mit der regelmässigen Rotation der Sicherungsstände ersetzt. Nach einer Wiederherstellung setzt DogOasis dokumentierte Löschweisungen erneut um.

Anlage A.2 – Dienstleister des Auftrags

Für die technische Bereitstellung werden folgende Dienstleister eingesetzt. Ihre Funktion und die für den Auftrag relevanten Daten bestimmen den jeweiligen Umfang; nicht jeder Dienst erhält den vollständigen Kundenbestand.

DienstleisterGegenstand des UnterauftragsOrts- und Vertragsangaben
Supabase Pte. Ltd., 65 Chulia Street #38-02/03, OCBC Centre, Singapore 049513Datenbank, Backend und SpeicherungPrimäre Datenbankregion Zürich, Schweiz; Vertragseinheit Singapur, Support unter Beteiligung von Supabase, Inc., USA. Der Supabase-DPA ist Teil der veröffentlichten Standardbedingungen und enthält Standarddatenschutzklauseln sowie Schweizer Ergänzungen.
Cloudflare, Inc., USAHosting und Auslieferung, Schutzfunktionen und verschlüsselte ServersicherungenInternationale Infrastruktur und Support; die bekannten Staaten und die Regeln für Drittlandzugriffe stehen in Ziffer 5 der Datenschutzerklärung. Cloudflare Customer DPA einschliesslich Transferregelungen.
Resend, betrieben von Plus Five Five, Inc., USAVersand auftragsbezogener Transaktions- und BelegmailsUSA; Resend-DPA einschliesslich Standarddatenschutzklauseln und Schweizer Ergänzungen.
OVH-Gruppe, FrankreichBearbeitung auftragsbezogener Supportkorrespondenz, soweit in Postfächern enthaltenE-Mail-Dienst Zimbra, Postfachspeicherung in Frankreich; Auftragsverarbeitungsvertrag von OVHcloud. Die Verarbeitung ist auf den tatsächlichen Korrespondenzumfang zu beschränken.

Die ergänzenden veröffentlichten Unterauftragnehmerlisten der Hauptanbieter sind unter https://supabase.com/legal/customer-resources/subprocessor-list, https://www.cloudflare.com/gdpr/subprocessors/cloudflare-services/ und https://resend.com/legal/subprocessors zugänglich. Ein später geänderter Webseiteninhalt ersetzt nicht die Mitteilung und Widerspruchsmöglichkeit nach A.4.

Die Benennung eines Dienstes stellt keine Befreiung von den Pflichten zur rechtswirksamen vertraglichen Bindung, zur Prüfung von Auslandzugriffen oder zu angemessenen Schutzmassnahmen dar. Die erforderlichen Nachweise sind dem Anbieter im Rahmen von A.8 zugänglich zu machen.

Stripe ist für Plattformzahlungen gesondert eingebunden; CARTO für Kartenabrufe. Diese Funktionen sind nicht pauschal Teil des Verwaltungsauftrags nach Ziffer 17.3. Eine Nutzung externer KI-Dienste zur Verarbeitung des Kundenstamms wird durch diesen Anhang nicht genehmigt.

Anlage A.3 – Technische und organisatorische Massnahmen

Die folgenden Massnahmen beschreiben den dokumentierten Anwendungsstand und die dafür geltenden Pflichten:

SchutzbereichAusgestaltung
Zugriffs- und BerechtigungskontrolleKonto- und Organisationsrollen werden serverseitig geprüft. Zugriffe auf Flächen, Buchungen und Kunden sind an die berechtigte Organisation gebunden. Administratorrechte sind gesondert beschränkt und kritische Änderungen werden protokolliert.
AuthentisierungPasswörter werden gehasht verarbeitet. Sitzungen und zeitlich begrenzte Zugangslinks können entzogen werden. Für zusätzliche Anmeldesicherheit steht Zwei-Faktor-Authentisierung zur Verfügung. Daraus folgt nicht, dass sie bei jedem Nutzer aktiviert ist.
Übertragung und GeheimnisseProduktive Webzugriffe erfolgen verschlüsselt. Dienstzugangsdaten bleiben serverseitig; sie gehören nicht in öffentliche Inhalte oder Kundenexporte.
Getrennte DatenfreigabeNicht öffentliche Standort- und Zugangsinformationen werden nur nach den jeweiligen Buchungs- und Berechtigungsregeln freigegeben. Anbieter dürfen nur die Daten ihrer eigenen Organisation abrufen.
Eingaben und DateienServerseitige Eingabeprüfung, parametrisierte Datenbankzugriffe und Begrenzung von Dateiarten und -grössen; Schutz vor unberechtigten Objektzugriffen. Eine technische Dateiprüfung ist keine inhaltliche Prüfung aller Bilder.
SicherungenDaten- und Bildsicherungen werden versioniert vorgehalten; Cloud-Sicherungskopien werden vor ihrer Ablage verschlüsselt. Lokale Arbeits- oder Sicherungskopien sind nicht durch diese Aussage als verschlüsselt ausgewiesen. Sie unterliegen beschränktem Gerätezugang. Rotation und Löschpflichten richten sich nach A.9.
NachvollziehbarkeitKritische Konto-, Buchungs-, Zahlungs- und Verwaltungsaktionen werden protokolliert. Protokollzugang und Aufbewahrung sind zweckgebunden zu beschränken.
WiederherstellungSicherungsdateien können geprüft und zur Wiederherstellung eingesetzt werden. Wiederherstellungen erfordern eine berechtigte Entscheidung; zwischenzeitliche Löschungen und entzogene Berechtigungen sind dabei zu berücksichtigen.
Betrieb und VorfälleDie verantwortliche Stelle bei DogOasis bearbeitet Sicherheitsmeldungen über security@dogoasis.ch. Vertraulichkeit, Schwachstellenbehandlung und anlassbezogene Prüfung der Wirksamkeit sind organisatorisch sicherzustellen.

Eine Zertifizierung von DogOasis oder ein durchgeführter externer Penetrationstest wird hierdurch nicht zugesichert. DogOasis schuldet die risikogerechte Aufrechterhaltung und erforderliche Weiterentwicklung der Schutzmassnahmen nach A.3.

Anhang B – Ergänzende Regeln für gewerbliche EU-Anbieter

B.1 Anwendungsbereich

Dieser Anhang gilt für gewerbliche Nutzer, die ihre Niederlassung oder ihren Wohnsitz in der EU haben und über DogOasis Verbrauchern in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten, soweit die Verordnung (EU) 2019/1150 anwendbar ist. Er ergänzt den Plattformvertrag. Zwingende Vorschriften und weitergehende gesetzliche Rechte bleiben bestehen.

B.2 Änderung von Bedingungen

DogOasis teilt vorgeschlagene Änderungen der Vertragsbedingungen auf einem dauerhaften Datenträger mit. Die Frist beträgt mindestens 15 Tage ab Mitteilung und ist länger, wenn notwendige technische oder geschäftliche Anpassungen dies erfordern.

Der Anbieter kann den Plattformvertrag vor Ablauf der Frist kündigen. Eine Kündigung wird innerhalb von 15 Tagen nach Eingang wirksam, sofern für sie keine kürzere Frist gilt. Eine Fristverkürzung setzt eine nach der Verordnung wirksame Verzichtserklärung oder eine gesetzliche Ausnahme voraus. Die Zustimmung zu Vertragsänderungen richtet sich ergänzend nach Ziffer 31.1.

Von der Vorankündigung darf nur abgewichen werden, soweit eine rechtliche oder behördliche Verpflichtung die Einhaltung der Frist ausschliesst oder die Verordnung eine sofortige Änderung zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr für Dienste, Verbraucher oder gewerbliche Nutzer erlaubt. Gründe und Umfang werden erläutert. Bestehende Buchungen werden nicht rückwirkend zulasten der Beteiligten geändert.

B.3 Einschränkung und Beendigung

Einschränkungen oder Aussetzungen werden vor oder spätestens mit Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger begründet. Vor vollständiger Beendigung der Dienste erhält der Anbieter grundsätzlich mindestens 30 Tage vorher eine Begründung auf einem dauerhaften Datenträger.

Eine kürzere Frist bei vollständiger Beendigung kommt nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen in Betracht, insbesondere bei entgegenstehender rechtlicher oder behördlicher Pflicht, einem zwingenden Grund nach anwendbarem nationalem Recht oder nachweislich wiederholten Verstössen gegen Vertragsbedingungen. Die Begründung benennt die konkreten Tatsachen und die einschlägige Grundlage, soweit ihre Mitteilung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

Der Anbieter kann Umstände und Tatsachen über info@dogoasis.ch erläutern und eine Überprüfung verlangen. Wird eine Massnahme aufgehoben, wird der betroffene Zugang einschliesslich der zuvor verfügbaren Daten ohne unangemessene Verzögerung wiederhergestellt.

B.4 Auffindbarkeit und Reihenfolge

Filter, etwa Ort, Zeitraum oder gewünschte Ausstattung, begrenzen zunächst die angezeigten Angebote. In der Suchsortierung «Relevanz» hat bei gewähltem Datum die vorhandene Buchbarkeit den grössten Einfluss. Innerhalb der buchbaren Angebote wirken Zahl verfügbarer Zeitfenster, Durchschnittsbewertung und Anzahl abgegebener Bewertungen sowie Vollständigkeit der Ausstattungsangaben. Gute und mehrfach bestätigte Bewertungen erhöhen die Relevanz; fehlende Ausstattungsangaben können sie mindern.

Nutzer können andere angebotene Sortierungen wählen, insbesondere Preis, Flächengrösse, Bewertung oder früheste Verfügbarkeit. Bei einer Datumssuche werden vollständig ausgebuchte Flächen nachrangig angezeigt. Diese Sortierungen ändern die Gewichtung entsprechend ihrer Bezeichnung.

Hervorhebungen auf der Startseite werden gesondert ausgewählt. Eine redaktionelle Auswahl hat dort Vorrang; verbleibende Plätze werden nach Durchschnittsbewertung und Zahl der Bewertungen besetzt. Eine solche Hervorhebung ist keine Zertifizierung der Fläche.

Die redaktionelle Auswahl kann von der automatischen Suchreihenfolge abweichen. Ein höherer Provisionssatz erhöht den rechnerischen Such-Relevanzwert nicht. Eine entgeltliche Hervorhebung setzt eine gesonderte Vereinbarung voraus und muss als Werbung erkennbar sein; allein diese AGB begründen keine buchbare bezahlte Platzierung.

Zum Plattformangebot gehören die öffentliche Suche, Flächen- und Anbieterseiten sowie der eigene Buchungslink des Anbieters. Das Empfehlungsprogramm ermöglicht Nutzern die Weitergabe von Empfehlungslinks nach den jeweils angezeigten Programmbedingungen. Eine zusätzliche Veröffentlichung über fremde Verkaufsplattformen wird durch diese AGB nicht vereinbart.

B.5 Datenzugang

Der Anbieter erhält die für seine Buchungen und Verwaltungsfunktionen erforderlichen Kunden-, Termin-, Zahlungsstatus- und Belegdaten sowie die angebotenen zusammengefassten Statistiken zu seinen Flächen. Er erhält keine Besuchskennungen aus der optionalen Statistik und keinen Zugang zu Kundenbeständen anderer Anbieter.

DogOasis hat für Bereitstellung, Support, Sicherheit und Abrechnung Zugriff im erforderlichen Umfang. Eigene Zwecke, Empfänger und Verarbeitungsländer sind in der Datenschutzerklärung beschrieben; für Verwaltungsdaten im Auftrag nach Ziffer 17.3 gilt Anhang A. Der Zugang zu Kontaktdaten erlaubt dem Anbieter nicht automatisch eigene Werbung.

Nach Vertragsende stehen erforderliche Abrechnungs- und Vertragsnachweise im Rahmen gesetzlicher Rechte und Pflichten weiterhin zur Verfügung. Für die Rückgabe von Auftragsdaten gilt A.9.

Im Anbieterbereich stehen die jeweils verfügbaren Buchungs-, Kunden-, Kurs-, Mehrfachkarten- und Belegansichten sowie der CSV-Export der Zahlungs-/Provisionsabrechnung und die CSV-Exporte nach Anhang A.9 bereit. Der persönliche JSON-Kontoexport enthält keine vollständige Kopie des Kundenstamms. Eine darüber hinaus erforderliche Herausgabe eigener Geschäftsdaten ist über info@dogoasis.ch möglich; DogOasis prüft die Berechtigung und stellt die Daten im Umfang des bestehenden Herausgabeanspruchs in einem gängigen Format bereit. Nach Kontoschliessung bleibt dieser Kontaktweg offen; ein unbegrenzter Onlinezugang wird nicht zugesichert.

B.6 Unterschiedliche Behandlung und Umgehung

Eine Bevorzugung eigener oder verbundener Angebote durch besondere algorithmische Rankingfaktoren ist nicht Bestandteil des beschriebenen Suchverfahrens. Für alle tatsächlich buchbaren Angebote gelten dieselben veröffentlichten Sortierparameter. Redaktionelle Hervorhebungen nach B.4 bleiben davon getrennt. Abweichende Provisionsvereinbarungen nach Ziffer 10.2 ändern für sich genommen weder den Such-Relevanzwert noch die Zugriffsrechte auf fremde Kundendaten.

Das begrenzte Umgehungsverbot nach Ziffer 23 dient dem Schutz der über die Provision finanzierten Vermittlung und Kundenakquise. Es betrifft nur gezielt provisionsumgehende Folgebuchungen derselben Fläche mit einem erstmals durch DogOasis gewonnenen Gast innerhalb von zwölf Monaten. Unabhängig gewonnene Kunden und vorbestehende Beziehungen bleiben ausgenommen. Eine allgemeine Preisparitätsklausel wird nicht vereinbart.

B.7 Beschwerden und Mediation

Gewerbliche Nutzer können Beschwerden über die Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten, technische Probleme oder sie betreffende Massnahmen kostenlos an info@dogoasis.ch richten. DogOasis prüft sie unter angemessener Berücksichtigung ihrer Bedeutung und Komplexität, gibt Gelegenheit zur Erläuterung und teilt das Ergebnis individuell und verständlich mit.

Für Streitigkeiten mit gewerblichen Nutzern ist DogOasis bereit, nach Treu und Glauben mit einem über eine der folgenden Stellen bestellten geeigneten Mediator zusammenzuarbeiten:

  • ICC International Centre for ADR, E-Mail: mediation@iccwbo.org, Informationen: https://iccwbo.org/dispute-resolution/.
  • Swiss Arbitration Centre, Boulevard du Théâtre 4, 1204 Genf, Schweiz, E-Mail: centre@swissarbitration.org, Informationen: https://www.swissarbitration.org/centre/mediation/.

Die konkrete Mediatorbestellung erfolgt nach den Regeln der gewählten Stelle. DogOasis trägt einen angemessenen Anteil der Mediationskosten unter Berücksichtigung des Einzelfalls und der anwendbaren P2B-Vorgaben. Das Verfahren und die Sprache müssen für die Beteiligten zugänglich und angemessen sein. Diese Mediationsmöglichkeit betrifft gewerbliche Nutzer. Ein gerichtlicher Rechtsbehelf bleibt jederzeit möglich.

Gesetzliche Beschwerde-, aussergerichtliche Streitbeilegungs- und Gerichtsrechte bleiben unberührt.

Anhang C – Widerrufsbelehrung für widerrufsfähige Dienstleistungen von DogOasis

Dieser Anhang gilt für Verbraucher, soweit ihnen für einen Dienstleistungsvertrag mit DogOasis ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Er begründet keine Ausnahme vom Widerruf und keinen Verzicht. Bei einem Vertrag mit einem Flächenanbieter ist dieser der richtige Widerrufsempfänger; seine einschlägige Belehrung und Kontaktdaten sind gesondert bereitzustellen.

Widerrufsrecht

Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns – Martin Uwe Lutz, handelnd unter Lutz Executive Advisory / DogOasis, St. Jakobsstrasse 90, 4052 Basel, Schweiz, E-Mail: info@dogoasis.ch – mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über deinen Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Du kannst dafür das nachstehende Muster verwenden; es ist nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Frist genügt es, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Folgen des Widerrufs

Wenn du diesen Vertrag widerrufst, zahlen wir dir alle Zahlungen, die wir von dir für diesen Vertrag erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Zahlung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mit dir vereinbart wurde. Wegen dieser Rückzahlung berechnen wir dir keine Entgelte.

Hast du ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, hast du einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu deinem Widerruf bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vorgesehenen Dienstleistungen entspricht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für einen solchen Wertersatz erfüllt sind. Für eine unentgeltliche Leistung wird dadurch kein Entgelt begründet.

Muster-Widerrufsformular

An Martin Uwe Lutz, Lutz Executive Advisory / DogOasis, St. Jakobsstrasse 90, 4052 Basel, Schweiz, info@dogoasis.ch:

Hiermit widerrufe ich/widerrufen wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Dienstleistung / Vertragskennung: Bestellt am / abgeschlossen am: Name des Verbrauchers / der Verbraucher: Anschrift: Datum: Unterschrift, nur bei Mitteilung auf Papier:

Unzutreffendes bitte streichen.

Fassung 2026-10-10 · SHA-256-Prüfsumme der Textfassung: c3ac864be234bad34966e76510e801382c79a25c07580e4a36343552b27c8492