Hundesteuer Schweiz: Was kostet ein Hund pro Jahr?
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Bei der Hundesteuer in der Schweiz gibt es keinen einheitlichen Betrag für das ganze Land. Je nach Wohnort unterscheiden sich Zuständigkeit, Berechnung und mögliche Ermässigungen. Deshalb solltest du für den verbindlichen Betrag immer deine Gemeinde beziehungsweise die zuständige kantonale Stelle prüfen. Anhand einiger grosser Schweizer Städte lässt sich gut sehen, wie unterschiedlich die Systeme aufgebaut sind.
Hundesteuer in der Schweiz: Beispiele aus grossen Städten
Zürich
In der Stadt Zürich beträgt die jährliche Hundeabgabe CHF 160: CHF 130 für die Stadt und CHF 30 Kantonsbeitrag. Wer einen Hund neu anmeldet, zahlt einmalig CHF 20 Einschreibegebühr. Quelle: Stadt Zürich
Zusätzlich erklärt die Hundekontrolle der Stadt, dass ein Hund im Alter von mehr als drei Monaten innerhalb von zehn Tagen bei der Wohngemeinde angemeldet werden muss. Auch die Registrierung bei AMICUS ist erforderlich. Quelle: Stadt Zürich
Basel
In der Stadt Basel beträgt die jährliche Hundesteuer CHF 160. Basel-Stadt nennt auf derselben amtlichen Seite CHF 150 für Riehen und CHF 120 für Bettingen. Das Steuerjahr läuft dort vom 1. April bis 31. März. Die Seite wurde am 4. Juni 2026 aktualisiert. Quelle: Kanton Basel-Stadt
Für Personen, die Ergänzungs- oder Fürsorgeleistungen beziehen, nennt Basel-Stadt eine Reduktion von 70 Prozent auf die Hundesteuer für den ersten Hund im Haushalt. AHV- oder IV-Renten allein berechtigen laut Kanton nicht zu dieser Reduktion. Quelle: Kanton Basel-Stadt
Bern
Die Stadt Bern erhebt aktuell CHF 150 pro Hund und Jahr. Die Abgabe gilt laut Stadt für Hunde ab einem Alter von sechs Monaten. Registrierte Hundehalter erhalten die Rechnung im August. Quelle: Stadt Bern
Bern nennt ausserdem Befreiungen für Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit Behinderung sowie für Therapie- und Rettungshunde, sofern der erforderliche Nachweis vorliegt. Quelle: Stadt Bern
Luzern
Die Stadt Luzern nennt in ihrem amtlichen Merkblatt eine Hundesteuer von CHF 120 pro Kalenderjahr für Hunde im dort beschriebenen steuerpflichtigen Alter. Das Merkblatt ist auf Mai 2025 datiert und nennt die Rechnung Ende Mai sowie die Zahlung bis Ende Juni. Quelle: Stadt Luzern
Das Merkblatt nennt ausserdem verschiedene reduzierte Ansätze und Befreiungen, beispielsweise für bestimmte Dienst-, Assistenz- oder Einsatzhunde. Da Voraussetzungen entscheidend sind, solltest du im konkreten Fall das aktuelle Merkblatt und die Einwohnerdienste der Stadt prüfen.
Genf
Genf verwendet ein anderes Berechnungsmodell. Der Kanton berechnet für den ersten Hund CHF 50 kantonale Steuer. Für einen zweiten Hund kommen CHF 70 hinzu, für einen dritten und jeden weiteren Hund jeweils CHF 100. Zusätzlich werden kommunale Zuschläge sowie CHF 4 für den kantonalen Tierseuchenfonds und CHF 1 für die Versicherung von Schäden durch streunende Hunde berechnet. Die amtliche Berechnungsseite wurde am 21. April 2026 aktualisiert. Quelle: Kanton Genf
Deshalb lässt sich für Genf kein einziger kantonsweit identischer Endbetrag nennen. Der kommunale Anteil hängt von der Wohngemeinde ab.
Warum unterscheiden sich die Beträge?
Schon die Beispiele zeigen unterschiedliche Modelle. Zürich setzt die jährliche Abgabe aus CHF 130 für die Stadt und CHF 30 Kantonsbeitrag zusammen. Basel-Stadt veröffentlicht unterschiedliche Beträge für die Gemeinden des Kantons. Genf setzt den Gesamtbetrag aus kantonaler Steuer, kommunalem Anteil und weiteren Abgaben zusammen.
Deshalb ist eine allgemeine Aussage wie «ein Hund kostet in der Schweiz so viel Steuer pro Jahr» nicht seriös. Dein Wohnort ist entscheidend.
Wenn du wissen möchtest, was du konkret bezahlst, prüfe:
- deine Wohngemeinde
- die aktuell publizierte Hundesteuer oder Hundetaxe
- mögliche kantonale Anteile
- Regeln für mehrere Hunde
- mögliche Befreiungen oder Reduktionen
- den Steuerzeitraum
AMICUS: Registrierung ist etwas anderes als Hundesteuer
Die Hundesteuer und die Registrierung deines Hundes hängen organisatorisch teilweise zusammen, sind aber nicht dasselbe.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen erklärt, dass Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert werden müssen. Der Mikrochip wird in der Schweiz von einer Tierärztin oder einem Tierarzt implantiert. Die Registrierung des Tieres wird ebenfalls durch die Tierarztpraxis vorgenommen. Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Das BLV unterscheidet dabei zwischen Daten zum Tier und den Personendaten der haltenden Person. Die Personendaten werden von den Gemeinden verwaltet. Änderungen dieser Personendaten sind deshalb der Gemeinde zu melden. Eine Abgabe oder Übernahme des Hundes sowie der Tod des Tieres werden direkt in AMICUS gemeldet. Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Laut BLV müssen Halterinnen und Halter eines importierten Hundes die Kennzeichnung innert zehn Tagen nach der Einfuhr von einer Tierärztin oder einem Tierarzt überprüfen und in AMICUS melden lassen. Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Was musst du bei einem Umzug tun?
Weil die Personendaten der Hundehaltenden von den Gemeinden verwaltet werden, müssen Änderungen dieser Daten gemäss BLV der Gemeinde gemeldet werden. Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton solltest du zusätzlich prüfen, wie dort die lokale An- beziehungsweise Ummeldung funktioniert und welche Hundesteuer neu gilt. Die konkreten Fristen können vom jeweiligen Recht und der Gemeinde abhängen.
Im Kanton Zürich gilt zum Beispiel: Ein Hund muss innert zehn Tagen nach der Übernahme bei der Wohngemeinde gemeldet werden. Die Stadt Zürich nennt diese Frist für Hunde über drei Monate. Quellen: Kanton Zürich und Stadt Zürich
Verlass dich deshalb bei einem Kantonswechsel nicht darauf, dass die bisherige Steuer oder der bisherige Ablauf übernommen wird.
Befreiungen und Ermässigungen sind lokal
Auch hier zeigen die Beispiele grosse Unterschiede. Basel-Stadt kennt unter bestimmten Voraussetzungen eine prozentuale Reduktion für den ersten Hund. Bern nennt konkrete Kategorien von Hilfs-, Begleit-, Therapie- und Rettungshunden, die bei entsprechendem Nachweis von der Hundetaxe befreit sind.
Wenn du glaubst, dass eine Befreiung oder Reduktion für dich beziehungsweise deinen Hund infrage kommt, prüfe deshalb direkt die Regel deines Wohnorts. Eine Regel aus Bern oder Basel lässt sich nicht automatisch auf eine andere Gemeinde übertragen.
Hundekosten nicht nur auf die Steuer reduzieren
Die Hundesteuer ist nur ein organisatorischer Teil der Hundehaltung. Für deinen Alltag sind ebenso Bewegung, Beschäftigung und sichere Möglichkeiten zum Freilauf wichtig. Gerade wenn dein Hund wegen Jagdtrieb, mangelndem Rückruf oder lokalen Leinenregeln nicht überall frei laufen kann, lohnt es sich, solche Situationen frühzeitig zu planen.
Die kantonalen Leinenregeln findest du unter Leinenpflicht in der Schweiz: Regeln nach Kanton. Für den Wald hilft dir zusätzlich Darf mein Hund im Wald frei laufen?.
Wenn du unabhängig von öffentlichen Freilaufmöglichkeiten eine eingezäunte Fläche für euch allein nutzen möchtest, kannst du unter dogoasis.ch/suche nach passenden Wiesen, Plätzen und Hallen suchen.
Stand: September 2026

